Die 278 Gemeinden auf dem Festland sind nun in vier Gruppen unterteilt, die je nach dem Grad des Übertragungsrisikos von mäßig bis extrem hoch eingestuft werden. Der neue Ausnahmezustand dauert bis 23:59 Uhr am 8. Dezember. Zu den allgemeinen Maßnahmen für das ganze Land gehört das Verbot, zwischen den Gemeinden am 2. Dezember zwischen 23 Uhr am 27. November und 5 Uhr morgens und am 8. Dezember zwischen 23 Uhr am 4. Dezember und 23:59 Uhr abends zu reisen. Masken sind jetzt am Arbeitsplatz obligatorisch.