Der erneuerte Ausnahmezustand wird zwischen Mittwoch, dem 9. Dezember, 00:00 Uhr, und 23:59 Uhr am 23. Dezember in Kraft sein, und Premierminister António Costa betonte, dass die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Weihnachts- und Neujahrsperiode am 18. Dezember einer Evaluierung unterzogen werden, um den Trend einer Verbesserung der Covid-19-Pandemie zu bestätigen.

In Bezug auf die Restriktionsmaßnahmen für den neuen Ausnahmezustand sagte António Costa, dass die Strategie der Regierung darin bestehe, das, was bereits in Kraft ist, bis Weihnachten zu verlängern, mit "weniger intensiven Restriktionen am 24. und 25. Dezember sowie am 1. Januar".

Auch in der Woche nach Neujahr, so der Premierminister, solle "das gleiche Maß an Beschränkungen" beibehalten werden, das bis Weihnachten bestehen wird.

Zeitraum zwischen dem 9. und 23. Dezember

Bezirke mit "extrem hohem Risiko" und "sehr hohem Risiko".

- Verbot des Verkehrs auf öffentlichen Straßen zwischen 23:00 und 05:00 Uhr an Werktagen.

- Verbot des Verkehrs auf öffentlichen Straßen am Wochenende zwischen 13:00 und 05:00 Uhr.

- Allgemeine Haussperre zwischen 23:00 und 05:00 Uhr an Werktagen und ab 13:00 Uhr am Wochenende.

- An Werktagen müssen gewerbliche Einrichtungen bis 22:00 Uhr geschlossen sein. Restaurants, kulturelle Einrichtungen und Sporteinrichtungen müssen bis 22:30 Uhr schließen (Cateringbetriebe können bis 01:00 Uhr arbeiten, aber nur für Hauslieferungen).

- An Wochenenden und Feiertagen dürfen kommerzielle Einrichtungen nur zwischen 08:00 und 13:00 Uhr geöffnet sein. Die Catering-Betriebe können nach dieser Zeit arbeiten, aber nur für "Mitnahme-" und Hauslieferungen.

"Bezirke mit "hohem Risiko

- Verbot des Verkehrs auf öffentlichen Straßen zwischen 23:00 und 05:00 Uhr.

- Allgemeine Haussperrung zwischen 23:00 und 05:00 Uhr.

- Gewerbliche Einrichtungen müssen um 22:00 Uhr schließen. Restaurants, kulturelle Einrichtungen und Sporteinrichtungen müssen um 22:30 Uhr schließen (Gaststätten können bis 01:00 Uhr arbeiten, aber nur für Hauslieferungen).

"Bezirke mit "mäßigem Risiko

- Kommerzielle Einrichtungen können nicht vor 10:00 Uhr morgens öffnen, mit Ausnahme von Friseuren, Friseursalons, Schönheitssalons, Restaurants und dergleichen, Cafeterias, Teehäusern und dergleichen, Fahrschulen und technischen Fahrzeugprüfstellen sowie Fitnessstudios.

- Die meisten kommerziellen Einrichtungen müssen zwischen 20.00 und 23.00 Uhr schließen, und die Schließungszeit innerhalb dieses Zeitraums sowie die Öffnungszeiten können von den Bürgermeistern der Stadträte festgelegt werden, vorbehaltlich einer befürwortenden Stellungnahme der örtlichen Behörde für Gesundheits- und Sicherheitskräfte.

- Restaurants müssen um 1:00 Uhr schließen (bei Neueintritten bis Mitternacht), wobei ihre Kapazität auf 50% der Kapazität begrenzt ist. Gruppen sind auf sechs Personen beschränkt (es sei denn, sie gehören demselben Haushalt an), außer in Einrichtungen, die sich im Umkreis von 300 Metern von einer Schule befinden, und in den Food Courts von Einkaufszentren, wo sie auf vier Personen beschränkt sind (wenn sie nicht aus einem Haushalt stammen).

Weihnachts-Sperrregeln

- Die Zirkulation zwischen Gemeinden ist zwischen dem 23. und 26. Dezember erlaubt.

"Extrem hohes Risiko", "sehr hohes Risiko" und "hohe" Bezirke

- Am 23. Dezember bleibt die Ausgangssperre zwischen 01:00 und 05:00 Uhr bestehen, außer "für Reisende".

- Am 24. und 25. Dezember gilt die Ausgangssperre nur von 02:00 Uhr bis 05:00 Uhr.

- Am 26. Dezember (Samstag) tritt das Fahrverbot auf öffentlichen Straßen erst um 23:00 Uhr in Kraft.

- Am 24. und 25. Dezember können Restaurants unabhängig von ihrem Standort bis 1:00 Uhr morgens betrieben werden (für Neueintritte um 12:00 Uhr muss der öffentliche Zugang ausgeschlossen werden), und die Schließzeiten gelten nicht für kulturelle Einrichtungen.

- Am 26. Dezember können die Gastronomiebetriebe für Mahlzeiten in der Einrichtung bis 15:30 Uhr arbeiten.

Neujahrs-Sperrregeln

- Die Zirkulation zwischen den Gemeinden ist zwischen 00:00 Uhr am 31. Dezember 2020 und 05:00 Uhr am 04. Januar 2021 verboten, "außer aus gesundheitlichen, Notfall- oder anderen ausdrücklich vorgesehenen Gründen".

- Das Abhalten von öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Festen oder Feierlichkeiten nicht-religiöser Natur ist am 31. Dezember und 1. Januar 2021 verboten.

- Nach Angaben des Premierministers sind am Silvesterabend "öffentliche Versammlungen von mehr als sechs Personen nicht erlaubt".

- Am 31. Dezember tritt das Fahrverbot auf öffentlichen Straßen erst um 2:00 Uhr morgens in Kraft.

- Am 1. Januar 2021 tritt die Ausgangssperre um 23:00 Uhr in Kraft.

- In der Silvesternacht dürfen Gastronomiebetriebe u.ä. unabhängig vom Standort bis 1:00 Uhr morgens schließen (für Neueintritte um 12:00 Uhr muss der öffentliche Zugang ausgeschlossen werden).

- Am 1. Januar dürfen in den Bezirken mit "extrem hohem Risiko" und "sehr hohem Risiko" Cateringbetriebe und dergleichen nur bis 15.30 Uhr für den Mahlzeitendienst in der Einrichtung tätig sein.