Die Höhe der Bußgelder für die Handynutzung wird sich verdoppeln, die Strafe beträgt zwischen 250 und 1.250 Euro.

Unter den Änderungen sind die Erhöhung des Bußgeldes für die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt und die Streichung von drei Punkten aus dem Führerschein, statt der bisherigen zwei Punkte, "ähnlich wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss", sowie die Aufnahme von Fahrern von nicht charakterisierten Fahrzeugen, die in der entgeltlichen Beförderung von Fahrgästen von einer elektronischen Plattform aus (TVDE) tätig sind, in die Gruppe von Fahrern, die dem Sonderregime unterliegen, das das Fahren unter Alkoholeinfluss mit einer Rate von 0,20 Gramm/l oder mehr betrachtet, hervorzuheben.

In einer Erklärung erinnerte der ANSR an die Verpflichtung für Traktoren, sich mit einem Sicherheitsbügel aufrecht und in Betriebsposition zu bewegen, sofern sie mit dieser Struktur zugelassen sind, sowie an die Verwendung des Gurtes und anderer Sicherheitsvorrichtungen, mit denen die Fahrzeuge ausgestattet sind, einschließlich "spezieller Warnleuchten" (gelb rotierend).

Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld zwischen 120 und 600 Euro.

Die Änderungen sehen auch ein Verbot des Parkens und Übernachtens in Wohnmobilen außerhalb von genehmigten Einrichtungen vor.

Die GNR, die PSP, die Schifffahrtspolizei und die Gemeinden haben Kontrollbefugnisse erhalten, um in Situationen, in denen Wohnmobile außerhalb von genehmigten Stellplätzen übernachten, außerhalb von öffentlichen Straßen und Schutzgebieten tätig zu werden.

Es wird nun möglich sein, den Kontrollbehörden über die Anwendung id.gov.pt Ausweisdokumente vorzulegen.

Die neuen Maßnahmen betreffen auch Elektroroller, die nun wie Fahrräder behandelt werden, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Kilometern pro Stunde oder eine kontinuierliche Höchstleistung von bis zu 0,25 Kilowatt erreichen.

Wer diese Geschwindigkeiten überschreitet, muss mit Bußgeldern von 60 bis 300 Euro rechnen, wenn er unter Missachtung der geltenden technischen Eigenschaften und des Fahrregimes fährt, d.h. er darf nicht mehr auf Radwegen und auf Fuß- und Radwegen fahren.

Die Sicherheitskräfte und -dienste und die Nationale Verkehrssicherheitsbehörde werden nun elektronisch kommunizieren, um Vergehen zu melden und statistisch zu erfassen.

Die Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung ermöglicht auch die Konzentration aller Fahrzeugkategorien auf dem Führerschein, so dass die Fahrerlaubnis zum Führen von Traktoren und land- oder forstwirtschaftlichen Maschinen auf öffentlichen Straßen abgeschafft werden kann und auf die Erstellung von Verwaltungsprotokollen für Fahrer von Fahrzeugen bei dringenden Rettungseinsätzen oder Einsätzen im öffentlichen Interesse verzichtet werden kann.

Nach den neuen Maßnahmen werden Fahrer in der Lage sein, Führerscheine wiederzuerlangen, die sie durch das Ablegen von Prüfungs- oder Ausbildungstests zurückgelassen haben.

Die Änderungen betreffen vier ergänzende Rechtsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung, nämlich die Führerscheinverordnung und die Rechtsverordnung zur Einführung der individuellen Registrierung von Fahrern.