Diese Maßnahme fällt in den Rahmen des Ausnahmezustands zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Andere Maßnahmen wie die allgemeine Sperrung werden fortgesetzt, und alle für die Öffentlichkeit zugänglichen Waren- und Dienstleistungseinrichtungen müssen am Wochenende um 13 Uhr schließen, mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels, der samstags und sonntags bis 17 Uhr öffnen kann.