Dies ist eine der Richtlinien des "Labor-Screening-Programms für SARS-CoV-2 in Kindertagesstätten und Bildungs- und Lehreinrichtungen", das heute von der Generaldirektion für Gesundheit (DGS), der Generaldirektion für Schuleinrichtungen (DGEstE) und dem Institut für Soziale Sicherheit (ISS) veröffentlicht wurde.

Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs, der seit Ende Januar ausgesetzt ist, erfordert die Durchführung eines Antigen-Schnelltests bei Lehrern und Nicht-Lehrern aller Bildungsstufen - vom Kindergarten bis zur weiterführenden Schule - sowie bei Schülern der Sekundarstufe.

Nach dem ersten Test wird "eine Strategie des periodischen Screenings in Gemeinden mit einer kumulativen Inzidenz über 14 Tage von mehr als 120 / 100.000 Einwohnern" durch schnelle Antigen-Tests angenommen werden.Bei den Lehrern und anderen Angestellten wird ein neuer Test "14 Tage nach dem ersten Test" durchgeführt, der folgende "mit einer anfänglichen Periodizität von 28/28 Tagen, angepasst für ein Intervall zwischen 7/7 bis 14/14 Tagen, je nach der Anzahl der in den durchgeführten Tests identifizierten Fälle". Bei den Schülern der Sekundarstufe wird ebenfalls ein Intervall von 14 Tagen zwischen dem ersten und dem zweiten Test liegen.