In einer Erklärung erklärte der Ausländer- und Grenzdienst (SEF), dass das Staatsministerium (MP) einen ausländischen Mann und eine ausländische Frau, 77 bzw. 57 Jahre alt, angeklagt hat.

Die Anklageschrift, die "diese Woche" eingereicht wurde, so eine Quelle der SEF gegenüber Lusa, zielt auch auf eine Firma, die dem ausländischen Mann gehört, wegen Verbrechen des Menschenhandels, der Beihilfe zur illegalen Einwanderung und der Beschaffung von illegalen Arbeitskräften.

Dieser Fall geht auf eine Untersuchung namens "Espace" zurück, die im Dezember 2019 von der SEF in der Region Alentejo gestartet wurde.

In dieser Untersuchung wurden "drei Opfer von Menschenhandel mit ausländischer Staatsangehörigkeit identifiziert", genauer gesagt "ein Ehepaar im Alter von 40 und 46 Jahren und ihr 21-jähriger Sohn", so die SEF.

Diese Personen wurden "in ihrem Herkunftsland angeworben, um für die Angeklagten zu arbeiten, ohne die dafür erforderlichen gesetzlichen Formalitäten zu beachten".

"Von den Opfern des Menschenhandels kam der Mann zuerst nach Portugal, und später kamen seine Frau und sein Sohn hinzu", berichtete er.

Das Ziel der drei war es, "sich hier ein neues Leben aufzubauen, indem sie für die Angeklagten beim Bau und der Instandhaltung einer Ferienanlage arbeiten, wo sie ein eigenes Haus haben würden".

"Das Ehepaar und ihr Sohn gerieten in totale Abhängigkeit von den Angeklagten, mit steigenden Anforderungen, mit der Auferlegung von übermäßigen Arbeitszeiten, ohne das Recht auf Freizeit und ohne die Zahlung der vereinbarten Lohnbedingungen", sagte SEF.

Laut der Erklärung "rekrutierten die Angeklagten auch andere ausländische Arbeiter in einer irregulären Situation in Portugal und nutzten deren prekäre und verletzliche Situation aus".

Die operative Aktion zur Befolgung der gerichtlichen Anordnungen wurde von der SEF im Oktober 2020 durchgeführt.

Einer der Angeklagten wurde nach seiner Vorführung bei Gericht der Untersuchungshaft unterworfen, aber derzeit wird diese Zwangsmaßnahme in die Verpflichtung umgewandelt, zu Hause zu bleiben.

Nach Angaben der SEF kehrten "die Opfer aus freiem Willen in ihr Herkunftsland zurück".