"Nach der wöchentlichen Überprüfung der Maßnahmen zur Eindämmung und Abschwächung der Covid-19-Krankheit" wurden 16 Gemeinden in die Liste der Gemeinden mit sehr hohem Risiko aufgenommen, die bisher nur Lissabon, Albufeira und Sesimbra umfasste, und umfasst nun auch "Almada, Amadora, Barreiro, Cascais, Constance, Loulé, Loures, Mafra, Mira, Moita, Odivelas, Oeiras, Olhão, Seixal, Sintra und Sobral de Monte Agraço".

Die Resolution definiert auch 26 Gemeinden, die als "hoch gefährdet" gelten, nämlich Alcochete, Alenquer, Arruda dos Vinhos, Avis, Braga, Castelo de Vide, Faro, Grândola, Lagoa, Lagos, Montijo, Odemira, Palmela, Paredes de Coura, Portimão, Porto, Rio Maior, Santarém, São Brás de Alportel, Sardoal, Setúbal, Silves, Sines, Sousel, Torres Vedras und Vila Franca de Xira.

Alle Bürger, die sich in den 45 Gemeinden aufhalten, die den Regeln für "hohes Risiko" und "sehr hohes Risiko" unterliegen, bestimmt die Resolution, "sollten sich nicht auf öffentlichen oder privaten Straßen bewegen und in ihren jeweiligen Häusern bleiben, jeden Tag der Woche, zwischen 23:00 und 05:00 Uhr".

Die Wochenendsperrung von Lissabon wird ebenfalls fortgesetzt, wobei "der Verkehr in und aus dem Stadtgebiet von Lissabon verboten" ist, und zwar "zwischen 15:00 Uhr am 2. Juli 2021 und 6:00 Uhr am 5. Juli 2021".

Der Beschluss Nr. 86-A/2021 besagt, dass sich die Pandemie "in einer Wachstumsphase befindet, die mit dem Vorhandensein und der Verbreitung besorgniserregender Varianten" auf dem nationalen Territorium verbunden ist, "mit einem Anstieg der Inzidenz und der Anzahl der Infizierten und Krankenhausaufenthalte".

"In diesem Sinne", so der Text weiter, "ist die Verabschiedung neuer Maßnahmen zur Abschwächung und Eindämmung gerechtfertigt", ebenso wie die Notwendigkeit, "alle Vorsichtsmaßnahmen beizubehalten, die uns seit Beginn dieser Pandemie begleitet haben".

Wie lauten die Regeln?

Für die 19 Räte mit sehr hohem Risiko

Obligatorische Fernarbeit, wenn es die Funktionen erlauben

Restaurants, Cafés, die unter der Woche bis 22:30 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen bis 15:30 Uhr öffnen können (drinnen mit maximal vier Personen pro Gruppe und auf Terrassen mit maximal sechs Personen pro Gruppe)

Turnhallen ohne Gruppenunterricht

Hochzeiten und Taufen mit 25% Kapazität

Lebensmitteleinzelhandel bis 21:00 Uhr unter der Woche und bis 19:00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen, und Non-Food-Einzelhandel bis 21:00 Uhr unter der Woche und bis 15:30 Uhr an Wochenenden und Feiertagen.

Für die 26 Hochrisiko-Gemeinden

Obligatorische Fernarbeit, wenn die Aktivitäten es erlauben

Restaurants, Cafés, die bis 22:30 Uhr öffnen können (innen mit maximal sechs Personen pro Gruppe und auf einer Terrasse mit 10 Personen pro Gruppe)

Kulturelle Veranstaltungen bis 22:30 Uhr

Hochzeiten und Taufen mit einer Kapazität von 50%,

Lebensmittel- und Non-Food-Einzelhandel bis 21:00 Uhr geöffnet

Erlaubnis zur Ausübung aller Sportarten, ohne Zuschauer

Erlaubnis zur Ausübung von körperlicher Aktivität im Freien und in Turnhallen