Die umgekehrte Situation gilt für Waren, die von Portugal nach Großbritannien verschickt werden und die früher als "Expeditionen" behandelt und mit einer Allgemeinen Lizenz zollfrei abgefertigt wurden, jetzt aber sowohl eine Ausfuhrlizenz der portugiesischen Behörden als auch eine Einfuhrlizenz benötigen, die bei der Zollanmeldung am Eingangshafen erteilt werden kann.

Ich möchte zum Beispiel Kunstwerke, Dekorationsgegenstände, Schnickschnack und Erinnerungsstücke, von denen viele vor dreißig Jahren nach Portugal gebracht wurden, an die Begünstigten meines Nachlasses schicken. Damals wurden sie genauestens inventarisiert und bei der Alfandaga registriert. Ich weiß, dass jetzt jeder Gegenstand als Export deklariert werden muss. Dazu müssen Fotos und Kopien von Quittungen oder anderen Eigentumsnachweisen beim Kulturministerium eingereicht werden, das das Recht hat, Artefakte, die mehr als fünfzig Jahre alt sind, vorzubehalten. Trotz zahlreicher Anfragen bei den britischen Behörden kann ich keine positiven Informationen über die Behandlung und Besteuerung meiner Besitztümer finden, sobald sie in diese ausländische Gerichtsbarkeit gelangen.

Können Sie mir bitte helfen, diese Ungewissheit zu beseitigen, indem Sie mir das korrekte Verfahren nennen, das ich einhalten muss?

Roberto Knight Cavaleiro,
Tomar.