Nach Angaben der Generaldirektion für Gesundheit (DGS) müssen Kontaktpersonen von bestätigten Fällen im Zusammenhang mit Ausbrüchen in Altenheimen und anderen Einrichtungen für ältere Menschen, Langzeitpflegeeinrichtungen, Unterkünften für Kinder und gefährdete Jugendliche weiterhin isoliert werden.

Das Gleiche gilt für Personen, die in Altenheimen oder ähnlichen Einrichtungen für ältere Menschen leben oder arbeiten, die ebenfalls als Risikokontakte gelten und daher prophylaktisch isoliert werden müssen.

Laut DGS "kann die Gesundheitsbehörde in Ausnahmesituationen auf der Grundlage einer Risikobewertung von Fall zu Fall die prophylaktische Isolierung von Kontaktpersonen bestätigter SARS-CoV-2/covid-19-Infektionen unter anderen, in dieser Norm nicht vorgesehenen Umständen festlegen".

"Das Ende der prophylaktischen Isolierung wird nach einem negativen Ergebnis eines TAAN-Labortests auf SARS-CoV-2 festgelegt, der am zehnten Tag nach dem Datum der letzten Exposition gegenüber dem bestätigten Fall durchgeführt wird", heißt es in der Norm.

Sie fügen jedoch hinzu, dass die Gesundheitsbehörde in Situationen, in denen das Risiko einer Übertragung auf Personen mit Gesundheitszuständen, die mit einer schweren Entwicklung der Covid-19-Infektion in Verbindung stehen, besteht, eine prophylaktische Isolierung bis zum vierzehnten Tag nach der Exposition gegenüber dem bestätigten Infektionsfall festlegen kann.

Die DGS weist in dem Dokument auch darauf hin, dass Personen mit vollständigem Impfschutz (die als Kontaktpersonen mit geringem Risiko gelten), die nicht isoliert werden müssen, den Kontakt zu anderen Personen einschränken und ihre Reisen auf das Notwendigste beschränken sollten, z. B. auf den Weg zur Arbeit oder zur Schule. Sie sollten auch den Kontakt mit Personen vermeiden, die an Krankheiten leiden, die mit einem höheren Risiko für eine schwere Covid-19-Erkrankung verbunden sind.

Was die Hochrisikokontakte betrifft, so muss während der festgelegten prophylaktischen Isolierung eine "aktive Überwachung" durchgeführt werden.

Nach Angaben der DGS müssen alle Kontaktpersonen mit positivem Befund Maßnahmen ergreifen, wie das Tragen einer Maske unter allen Umständen (in Innenräumen und im Freien) für 10-14 Tage ab dem Datum der letzten Exposition, Selbstüberwachung und tägliche Aufzeichnung aller mit Covid-19 kompatiblen Symptome sowie einmal tägliches Messen der Körpertemperatur und Kontaktaufnahme mit SNS24, wenn mit Covid-19 kompatible Symptome auftreten.

Für Kontaktpersonen, bei denen die letzte Infektion weniger als sechs Monate zurückliegt, gelten die in der Norm vorgesehenen Maßnahmen nicht, mit Ausnahme der Anwendung von Regeln für 10 bis 14 Tage, wie das Tragen einer Maske und die Selbstüberwachung der Symptome.

Was die Labortests anbelangt, so sollten Hochrisikokontakte den ersten so früh wie möglich durchführen, idealerweise bis zum fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten Fall, und den zweiten am zehnten Tag. Bei Kontaktpersonen mit geringem Risiko (z. B. geimpfte Personen) sollte der Test idealerweise am 5. Tag durchgeführt werden.

Der Standard sieht außerdem vor, dass in "Cluster"- oder Ausbruchssituationen alle Kontaktpersonen (mit hohem und niedrigem Risiko) auf SARS-CoV-2 getestet werden müssen, vorzugsweise mit dem Antigen-Schnelltest (TRAg).