Dem Dokument zufolge werden die süßesten Getränke, deren Zuckergehalt 80 Gramm pro Liter oder mehr beträgt, ab sofort mit 20,26 €/hl besteuert.

Bei Getränken mit dem niedrigsten Zuckergehalt (unter 25 Gramm/Liter) steigt die Steuer von 1 auf 1,01 €/hl und in der nächsten Stufe (gleich oder über 25 g/l, aber unter 50 g/l) wird die Steuer um sechs Cent auf 6,08 €/hl erhöht.

Für Getränke mit einem Zuckergehalt von 50 g/l oder mehr, aber weniger als 80 g/l, beträgt die Steuer 8,10 €/hl (vorher 8,02 €/hl).

Die Einnahmen aus der Steuer auf zuckerhaltige alkoholfreie Getränke wurden in das Programm OE2021 aufgenommen, um die Nachhaltigkeit des nationalen Gesundheitsdienstes zu unterstützen.