Laut dem aktualisierten Leitfaden der DGS für Kindertagesstätten, Familientagesstätten und Tagesmütter ist beim Betreten der Einrichtungen durch die Eltern oder die von ihnen mit dem Bringen oder Abholen des Kindes beauftragte Person "der Abstand einzuhalten und die Verwendung eines Mundschutzes zu empfehlen".

In den aktualisierten Informationen wird auch die Verpflichtung aufgehoben, die Schuhe der Kinder an der Tür des Aktivitätsraums zu lassen, in dem die Kinder sitzen oder sich auf den Boden legen, sowie das Verbot, Spielzeug gemeinsam zu benutzen.

Die Notwendigkeit, eine bestimmte Anzahl von Kindern pro Raum zu garantieren, bleibt bestehen, so dass bei den meisten Aktivitäten "der Abstand maximiert wird", ohne das normale Funktionieren der spielerisch-pädagogischen Aktivitäten zu beeinträchtigen.

Es wird auch weiterhin darauf hingewiesen, dass der physische Abstand zwischen den Kindern an den Tischen, Krippen und/oder Liegen maximiert werden muss und dass Kinder und Mitarbeiter in festen Räumen untergebracht werden müssen (jeder Mitarbeiter darf nur einer Gruppe angehören).

Während der Essenszeit müssen Distanzierungs- und Hygienemaßnahmen beibehalten werden, d. h. vorheriges Händewaschen, Verzögerung der Anreise, um zu vermeiden, dass die Kinder zur gleichen Zeit ankommen, und Markierung der Plätze, um einen maximalen physischen Abstand zwischen den Personen zu gewährleisten.