Das Gesetzesdekret tritt am 1. Dezember in Kraft und ist Teil der neuen nationalen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19.

Zu den vorgesehenen Änderungen gehört die Einhaltung der für den Luftverkehr und die Flughäfen sowie für den Land-, See- und Flussverkehr geltenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen für die Beantragung und Vorlage des digitalen Covid-Zertifikats der Europäischen Union und des Passagierlokalisierungsformulars (PLF).

Das Dokument legt auch die Verpflichtungen zur Durchführung eines PCR-Tests oder eines Antigen-Schnelltests mit negativem Ergebnis oder zur obligatorischen Einweisung von Passagieren, Fluggesellschaften und Reedern von Passagierschiffen oder deren gesetzlichen Vertretern fest.

Nach dem Gesetzesdekret stellt die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen durch Einzelpersonen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße zwischen 300 und 800 Euro geahndet wird, wenn die Person nicht den Nachweis eines Labor-PCR-Tests oder eines Antigen-Schnelltests zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion mit negativem Ergebnis erbringt, der innerhalb von 72 bzw. 48 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, andernfalls muss die Durchführung des PLFs nachgewiesen werden.

Die Fluggesellschaften, die für die Verwaltung von Flughäfen zuständigen Stellen oder die Eigner von Passagierschiffen bzw. ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter riskieren die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 20.000 bis 40.000 für jeden Passagier, der ohne die vorgeschriebenen Tests an Bord geht.

Das Dekret sieht außerdem vor, dass ANA - Aeroportos de Portugal ein System einrichten muss, mit dem die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch die Fluggäste überprüft werden kann, und zwar durch Fachleute in dem für diesen Zweck vorgesehenen privaten Sicherheitsbereich.