Seit Anfang des Jahres geht der Gesetzentwurf hin und her - das Parlament stimmt zu, der Präsident der Republik lehnt ab und der Gesetzentwurf geht zur erneuten Beratung zurück ins Parlament. Nun muss das Parlament erneut eine Debatte zur Änderung des Strafgesetzbuches ansetzen, um Sterbehilfe in bestimmten Situationen zu ermöglichen.

Am 29. November veröffentlichte Marcelo Rebelo de Sousa auf der Website der Präsidentschaft der Republik die Gründe für die zweite Ablehnung. Ihm zufolge gab es Änderungen "zwischen der ersten Fassung des Gesetzentwurfs und der aktuellen Version, die einer erheblichen Veränderung der Gewichtung der Werte Leben und Selbstbestimmung im Kontext der portugiesischen Gesellschaft entsprechen", heißt es in der Mitteilung.

Das ist im portugiesischen politischen System möglich, denn wenn das Parlament einen Gesetzentwurf verabschiedet, muss der Präsident zustimmen. Andernfalls kann er sie nach seinen eigenen Vorstellungen ablehnen oder das Verfassungsgericht anrufen, wenn er der Meinung ist, dass die Vorlage nicht mit dem portugiesischen Grundgesetz übereinstimmt - so hat er es beim letzten Mal gemacht.

Vor acht Monaten, am 15. März, lehnte Marcelo Rebelo de Sousa den vorangegangenen Gesetzentwurf zu diesem Thema ab, nachdem das Verfassungsgericht erklärt hatte, dass das Parlament den Artikel Nr. 2 wegen "unzureichender normativer Dichte" ändern müsse.

Der Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs war im Februar gestellt worden, wobei der Präsident argumentierte, dass die im vorherigen Gesetzentwurf verwendeten Begriffe "unerträgliches Leiden" und "nach wissenschaftlichem Konsens extrem schwerwiegende Schäden" "höchst unbestimmt" seien. Der Verfassungsgerichtshof stimmte dem zweiten Punkt zu, so dass das Parlament gezwungen war, den Gesetzentwurf zu ändern.

Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verfassungsgerichts änderte das Parlament einige dieser Punkte und verabschiedete am 5. November eine neue Fassung.

Nach Angaben des Präsidenten ändert der letzte Gesetzesentwurf, der vom Parlament erneut angenommen wurde, nicht nur die vom Verfassungsgericht geforderten Punkte, sondern nutzt auch die Gelegenheit, das Erfordernis einer tödlichen Krankheit zurückzunehmen und damit die Euthanasie auf Fälle schwerer oder unheilbarer Krankheiten auszuweiten. Diese Lösung wurde von Marcelo Rebelo de Sousa als drastisch und radikal bezeichnet.

Wenn das Parlament den Gesetzentwurf, der Sterbehilfe für Patienten innerhalb dieses neuen Rechtsrahmens ohne das Erfordernis des Todes zulässt, erneut billigt, "weicht es von dem Verständnis von Ländern wie Kolumbien, Kanada und einigen Staaten der USA ab", so Marcelo. Andererseits nähert es sich dem Standpunkt einiger europäischer Länder an, in denen die Sterbehilfe bereits erlaubt ist - Niederlande, Luxemburg und Belgien.

Alles in allem wird Portugal auf ein endgültiges Ergebnis bis zum nächsten Jahr warten müssen. Die Parlamentswahlen sind für den 30. Januar angesetzt, und erst danach wird sich das Parlament erneut mit der Frage befassen können.


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Paula Martins is a fully qualified journalist, who finds writing a means of self-expression. She studied Journalism and Communication at University of Coimbra and recently Law in the Algarve. Press card: 8252

Paula Martins