Aus den Daten des Ministeriums für Innere Verwaltung (MAI) geht außerdem hervor, dass mindestens 10 Fluggesellschaften mit Geldstrafen belegt wurden, weil sie Passagiere ohne einen negativen Covid-19-Test oder ein Rückgewinnungszertifikat befördert hatten, die seit dem 1. Dezember zwingende Voraussetzung für die Einreise über die Luftgrenzen zum portugiesischen Festland sind.

Um den Anstieg der Covid-19-Fälle einzudämmen, kontrollierten die Polizei für öffentliche Sicherheit und die SEF am ersten Tag dieser Maßnahme 29.331 Passagiere und 282 Flüge, was nach Angaben des MAI zu 152 Ordnungswidrigkeiten gegen Passagiere führte, die ohne negativen Covid-19-Test oder ohne Rückgewinnungsbescheinigung reisten.

Von den 152 Ordnungswidrigkeiten wurden 110 von der PSP erhoben, die Passagiere von Flügen aus dem Schengen-Raum kontrolliert, und 42 von der SEF, die Reisende aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums überwacht.

Das MAI gibt außerdem an, dass unter den 152 Ordnungswidrigkeiten auch zwei Ausländer sind, denen die Einreise verweigert wurde, weil sie bei der Ankunft keinen Test vorgelegt hatten, da nur portugiesische Staatsbürger und im Land ansässige Ausländer den Test am Flughafen durchführen dürfen.

Fluggesellschaften, die Passagiere ohne einen negativen Covid-19-Test befördern, müssen mit einer Geldstrafe zwischen 20 000 und 40 000 Euro pro Passagier rechnen, und auch Reisende, die bei der Ankunft keinen Test vorlegen, müssen mit einer Geldstrafe zwischen 300 und 800 Euro rechnen.

Fluggäste auf Inlandsflügen, Kinder unter 12 Jahren und die Besatzung sind von der Testpflicht, ob PCR oder Schnelltest, ausgenommen.

Die GNR und die SEF führen auch stichprobenartige Kontrollen an den Landgrenzen durch, um sicherzustellen, dass die Covid-19-Tests durchgeführt werden.

Nach Angaben des MAI führte die GNR 40 Kontrollen durch, bei denen 864 Fahrzeuge und 84 öffentliche Verkehrsmittel überprüft wurden, was zu 12 Ordnungswidrigkeiten wegen fehlender Abgastests oder Bescheinigungen führte.