Der Wert ergibt sich aus der kombinierten Wirkung der Aktualisierung des nationalen Mindestlohns und einer neuen Anpassung zwischen dem monatlichen Betrag, der von den Arbeitnehmern einbehalten wird, und dem Betrag, den sie tatsächlich an die Steuerbehörde zahlen müssen.

Gemäß der Verordnung, die die ab 2022 anzuwendenden Quellensteuertabellen festlegt, werden Gehälter und Renten bis zu einem Betrag von 710 € pro Monat nicht mehr von der Steuerbehörde einbehalten.

Neben der Anhebung des Betrags, bis zu dem eine Befreiung von der IRS möglich ist - und der dem aktualisierten Mindestlohn von 705 € Rechnung tragen soll - werden in den neuen Tabellen auch die für die verschiedenen Einkommensstufen geltenden Einbehaltungssätze angepasst.

Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltsberechtigte (oder ein Ehepaar, das beide arbeitet, ebenfalls ohne Unterhaltsberechtigte) mit einem Gehalt von 740 € brutto sinkt der Quellensteuersatz von derzeit 8 % auf 4,5 %. Der monatliche Abschlag sinkt somit von 59 € auf 33 €, was einer Einkommenserhöhung von 26 € pro Monat oder 740 € im Jahr entspricht.

Ein Alleinstehender, ebenfalls ohne unterhaltsberechtigte Personen, mit einem Gehalt von 900 € wird monatlich ein Euro weniger abgezogen, während bei einem Gehalt von 2 000 € die monatliche Ersparnis über das Finanzamt 4 € beträgt (56 € im Jahr).

Bei Rentnern erfolgt die Anpassung der Quellensteuertabelle im Wesentlichen an der Basis - sie garantiert eine Steuerbefreiung bis zu 710 € -, während die Quellensteuersätze in den folgenden Stufen im Allgemeinen nicht geändert werden.

Nach Angaben des Finanzministeriums führte die Aktualisierung der Quellensteuertabellen in den letzten drei Jahren zu einer Anpassung von rund 500 Millionen Euro, zu denen die 175 Millionen Euro über die Tabellen 2022 hinzukommen.

Da es sich bei der Quellensteuer um einen Vorschuss des Finanzamts handelt, den die Steuerzahler zu entrichten haben, dürfte sich ein Rückgang dieses monatlichen Abschlags auch in einer geringeren Erstattung im Folgejahr niederschlagen.

Im Jahr 2021 beliefen sich die Erstattungen des Finanzamts nach den bis Oktober vorliegenden Haushaltsvollzugsdaten auf 2.813 Mio. EURO.