Seit dem 1. Dezember müssen alle Passagiere, die mit dem Flugzeug in Portugal ankommen, bei der Ankunft einen negativen Test auf Covid-19 oder eine Genesungsbescheinigung vorlegen.

In einer Bilanz der ersten sechs Tage dieser Maßnahme zur Eindämmung des Anstiegs der Covid-19-Fälle teilte das Ministerium für innere Verwaltung (MAI) Lusa mit, dass die PSP und die SEF 186.267 Passagiere und 1.985 Flüge kontrolliert haben, was zu 591 administrativen Verstößen führte.

Von den 591 Verstößen wurden 403 von der PSP, die Passagiere von Flügen aus dem Schengen-Raum kontrolliert, und 188 von der SEF, die Reisende aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums (außerhalb Europas) überwacht, beanstandet.

Passagiere auf Inlandsflügen, Kinder unter 12 Jahren und die Besatzung sind von den obligatorischen PCR- oder Schnelltests ausgenommen.

Nach Angaben des MAI sind unter den 591 Ordnungswidrigkeiten auch sechs Ausländer, denen die Einreise verweigert wurde, weil sie bei der Ankunft keinen Test vorgelegt hatten, da nur portugiesische Staatsbürger und in Portugal ansässige Ausländer den Test am Flughafen durchführen dürfen.

Nach Angaben des MAI wurden 21 Fluggesellschaften mit Geldstrafen belegt, weil sie Passagiere ohne einen negativen Covid-19-Test oder eine Rückgewinnungsbescheinigung, die meisten dieser Unternehmen Personen aus Europa, befördert hatten.

An den Landgrenzen benötigen Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und aus EU-Ländern, die als rot oder dunkelrot gefährdet gelten, ebenfalls seit dem 1. Dezember einen negativen Test oder eine Rückgewinnungsbescheinigung für die Einreise nach Portugal.

Bürger aus EU-Ländern, die als Länder mit geringem oder mittlerem Risiko gelten, müssen eine Impfung, einen Test oder eine Genesungsbescheinigung mit sich führen, um nach Portugal einreisen zu können.

Bis zum 6. Dezember führten die GNR und der Ausländer- und Grenzschutzdienst 945 Stichprobenkontrollen an den Landgrenzen durch, um sicherzustellen, dass die Tests auf Covid-19 durchgeführt wurden, so das MAI.

Im Rahmen dieser Kontrollen wurden 8.652 Leichtfahrzeuge, Händler und Motorräder, 294 Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und zwei Züge überprüft, wobei 26 Ordnungswidrigkeiten wegen fehlender Prüf- oder Verwertungsbescheinigung festgestellt wurden.

Das MAI gibt außerdem an, dass 262 Diagnosetests an den Landgrenzen durchgeführt wurden.