In einer Mitteilung erklärt die Ausländer- und Grenzbehörde, dass diese automatische Verlängerung im Rahmen der "Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der Abmilderung der Folgen der gesundheitlichen Notsituation" erfolgt.

Laut SEF handelt es sich bei den 29.000 ausländischen Staatsbürgern, die von dieser Maßnahme betroffen sind, um diejenigen, deren Aufenthaltsgenehmigung zwischen dem 1. Januar und dem 31. März abläuft.

Die SEF gibt an, dass sie im Juli 2020 eine neue Funktion im "persönlichen Bereich" des SEF-Portals eingeführt hat, wo die Bürger Zugang zur "automatischen Verlängerung" ihrer Aufenthaltsgenehmigung haben, ohne sich persönlich zu einem Amt begeben zu müssen.

Nach Angaben des SEF wurden bis heute mehr als 161.000 automatische Verlängerungen durchgeführt.

Die SEF erinnert daran, dass sie außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen hat, um offene Fragen zu klären und die Dokumentenverwaltung für ausländische Bürger effizienter zu gestalten, insbesondere die automatische Verlängerung von Aufenthaltstiteln.