Die SEF führte zwei Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse durch, einen in einer Wohnung und den anderen in einer Geschäftseinrichtung, die es ihr ermöglichten, "etwa fünftausend Euro in bar, drei Mobiltelefone, drei Laptops und verschiedene Dokumente zu beschlagnahmen, um die im Laufe der Ermittlungen gesammelten strafrechtlichen Beweise zu untermauern", so dieselbe Quelle.

Mit diesen Maßnahmen hat die SEF einen weiteren Schritt in einer Untersuchung unternommen, die "im Jahr 2020 begonnen hat" und in der es um das Verbrechen der Beihilfe zur illegalen Einwanderung geht, an der eine Zeitarbeitsfirma beteiligt ist, so dieselbe Quelle in einer Erklärung.

Die SEF gab an, dass der "Hauptverdächtige" der Eigentümer einer Zeitarbeitsfirma ist und beide wegen des Verdachts der Beihilfe zur illegalen Einwanderung angeklagt wurden.
Während des von den Ermittlungen abgedeckten Zeitraums waren die Angeklagten "gegen hohe Geldbeträge für die Einwanderung von mehr als 300 ausländischen Staatsbürgern verantwortlich", und die "überwiegende Mehrheit von ihnen hält sich nicht einmal auf dem Staatsgebiet auf", so das SEF.

Dieselbe Quelle sagte auch, dass die Ermittlungen nun das "umfangreiche Immobilienvermögen, das der Angeklagte im letzten Jahr erworben hat", untersuchen werden.