Um Zugang zu diesen Lokalen zu erhalten, muss ein negativer Test auf Covid-19 vorgelegt werden, entweder ein PCR-Test, der vor weniger als 72 Stunden durchgeführt wurde, ein Schnelltest mit weniger als 48 Stunden oder ein Selbsttest, der am Eingang durchgeführt wird.

Gemäß dem Beschluss des Ministerrats vom 6. Januar dürfen Bars und Clubs, die seit dem 25. Dezember geschlossen sind, Freitags ab 22 Uhr geöffnet werden.

Um diese Räume zu betreten, müssen die Kunden einen negativen Test auf Covid-19 vorweisen, mit Ausnahme derjenigen, die "nachweisen können, dass sie mindestens 14 Tage lang mit einer Auffrischungsdosis gegen die Krankheit geimpft wurden" oder die eine Genesungsbescheinigung vorweisen können.

Auf derselben Ministerratstagung am 6. Januar beschloss die Regierung, das Verbot des Konsums alkoholischer Getränke auf öffentlichen Straßen beizubehalten, mit Ausnahme von "offenen Terrassen von Restaurants und ähnlichen Einrichtungen, die eine ordnungsgemäße Lizenz für diesen Zweck haben".