Nach Angaben der Generaldirektion Haushalt (DGO) erreichte das IMT im Jahr 2021 1.354,5 Millionen Euro, ein Anstieg von 371,3 Millionen Euro im Vergleich zu den Einnahmen im Jahr 2020.

Das IMT hat 2018 zum ersten Mal die Grenze von einer Milliarde Euro an Einnahmen überschritten (1.003,9 Millionen Euro), eine Marke, die es auch 2019 halten konnte.

Im Jahr 2020, mit dem Auftreten der Covid-19-Pandemie, sind die Einnahmen leicht zurückgegangen und belaufen sich auf 964,6 Millionen Euro, wie aus den Haushaltsdaten hervorgeht.

Der für 2021 verzeichnete Wert der IMT ist der höchste, seit diese Steuer 2004 die alte Sisa ablöste, und ihr "Vorgänger" hat seit mindestens 1995 nie mehr einen so hohen Betrag erreicht, wie aus den Statistiken der Steuereinnahmen des Nationalen Statistikinstituts (INE) hervorgeht.

Die IMT wird auf den Kauf und Verkauf von Immobilien erhoben, unabhängig davon, ob es sich um neue oder gebrauchte Immobilien handelt. Sie wird auch fällig, wenn die Immobilie getauscht wird.

Die Regeln für diese Steuer legen fest, dass sie auf den Transaktionsbetrag oder den steuerpflichtigen Eigenkapitalwert (VPT) der Immobilie berechnet wird, je nachdem, welcher Wert höher ist.

Beim Kauf eines Hauses, das zu eigenen und dauerhaften Wohnzwecken genutzt werden soll, gibt es eine Steuerbefreiung bis zu 92.407 Euro. Bei Zweitwohnungen beträgt die IMT-Gebühr 1 % für Transaktionen bis zu 92.407 Euro.

Oberhalb dieses Wertes und bis zu 550.000 oder 574.000 Euro, je nach Zweck der Immobilie, werden Grenzsteuersätze angewandt.

Mit dem Staatshaushalt 2020 wurde ein einheitlicher IMT-Satz von 7,5 % für Immobilientransaktionen im Wert von mehr als einer Million Euro eingeführt.