"Ab Dienstag, dem 1. Februar, gelten innerhalb der EU die neuen Regeln für eine Standard-Anerkennungsfrist von 270 Tagen für digitale EU-Covid-19-Zertifikate, die für Reisen verwendet werden", so die Europäische Kommission in einer Mitteilung.

Diese Änderung folgt dem Vorschlag der Europäischen Kommission und wurde von den EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Rat vereinbart. In diesem Zusammenhang müssen die Mitgliedstaaten Impfbescheinigungen für einen Zeitraum von 270 Tagen (neun Monaten) nach Abschluss der ersten Impfung akzeptieren", d. h. die beiden Impfstoffdosen des Impfschemas von Pfizer, Moderna und AstraZeneca oder eine Einzeldosis im Falle von Janssen.

In Anbetracht dieser Verpflichtung betont Brüssel, dass die Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Beschränkungen wie Quarantänen und Tests für Reisen innerhalb der EU einführen sollten. In Portugal verlangt die Regierung derzeit jedoch die Vorlage eines negativen Covid-19-Tests (PCR oder Antigen) für Flugreisen in das nationale Hoheitsgebiet; angesichts der Brüsseler Empfehlung hat die Exekutive jedoch bereits zugegeben, diese Einschränkungen zu überprüfen.

"Die Standard-Anerkennungsfrist gilt nicht für Bescheinigungen für Auffrischungsimpfungen", so die Gemeinschaftsexekutive weiter. Allerdings werden die digitalen Covid-19-Bescheinigungen der EU ab heute auch Informationen über Auffrischungsimpfungen enthalten, die "der erwachsenen Bevölkerung der EU in mehreren europäischen Ländern verabreicht werden".