Nach Angaben von Públituris verteidigt der Verband die Gewährung einer "spezifischen, nicht rückzahlbaren Unterstützung", um den Unternehmen bei der Deckung der Fixkosten zu helfen und die fehlende Rechnungsstellung während dieser Zeiträume der unfreiwilligen Schließung auszugleichen.

Die Associação da Hotelaria, Restauração e Similares de Portugal (AHRESP) verteidigt Entschädigungsmaßnahmen für Gastronomie- und ähnliche Betriebe sowie für Beherbergungsbetriebe, die aufgrund der Abwesenheit von mit Covid-19 infizierten Arbeitnehmern zur unfreiwilligen Schließung gezwungen sind.

"Angesichts der hohen Übertragungsrate der Omicron-Variante sind Gastronomie- und ähnliche Betriebe sowie Beherbergungsbetriebe gezwungen, unfreiwillig zu schließen, weil keine mit Covid-19 infizierten oder prophylaktisch isolierten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen", so der Verband.

In der Erklärung der AHRESP heißt es, dass die Unternehmen trotz der Schließungen "die Verpflichtung aufrechterhalten, die vollständige Zahlung aller Fixkosten, d.h. der Gehälter der nicht infizierten oder isolierten Arbeitnehmer, zu gewährleisten", und sich daher dafür einsetzen, dass die Unternehmen als Ausgleich für diese Situation Anspruch auf eine "spezifische, nicht rückzahlbare Unterstützung" haben.

"In Anbetracht dieser schwerwiegenden Zwänge plädiert die AHRESP für die Gewährung spezifischer, nicht rückzahlbarer Beihilfen, die einfach und unmittelbar zugewiesen werden können, um alle Kosten zu kompensieren, die die Unternehmen in Zeiten, in denen aufgrund der erzwungenen Schließung von Betrieben keine Rechnungen gestellt werden, weiterhin zu tragen haben", so die Vereinigung abschließend.