Alle Fluggäste, die zwischen dem 1. Dezember und dem 6. Februar mit dem Flugzeug in Portugal ankamen, mussten beim Aussteigen einen negativen Test auf Covid-19 oder eine Genesungsbescheinigung vorlegen.

Nach Angaben des Ministeriums für innere Verwaltung (MAI) kontrollierten PSP und SEF zwischen dem 1. Dezember und dem 6. Februar 2.191.138 Passagiere und 20.583 Flüge, wobei 3 273 Verstöße festgestellt wurden.

Nach Angaben des MAI wurden gegen 41 Fluggesellschaften Geldstrafen verhängt, weil sie Passagiere ohne einen negativen Test auf Covid-19 oder eine Rückgewinnungsbescheinigung befördert hatten.

Gegen Fluggesellschaften, die Passagiere ohne negativen Test beförderten, wurden Geldstrafen zwischen 20.000 und 40.000 Euro pro Passagier verhängt, und gegen Reisende, die bei der Ankunft keinen Test vorlegten, wurden ebenfalls Geldstrafen zwischen 300 und 800 Euro verhängt.

Laut MAI sind unter den 3.273 Verstößen auch acht Ausländer, denen die Einreise ins Land verweigert wurde, weil sie bei der Ankunft keinen Test vorweisen konnten, da Tests am Flughafen nur für portugiesische Staatsangehörige, in Portugal lebende Ausländer und diplomatisches Personal erlaubt sind.

Die Daten des MAI zeigen auch, dass 3.337 diagnostische Tests an Flughäfen für Passagiere durchgeführt wurden, die ohne dieses Dokument eingereist waren.

An den Landgrenzen wurde ebenfalls zwischen dem 1. Dezember und dem 6. Februar für Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und aus EU-Ländern, die als Länder mit rotem oder dunkelrotem Risiko gelten, ein negativer Test oder eine Genesungsbescheinigung verlangt.

Die GNR und der Ausländer- und Grenzschutzdienst führten nach Angaben des MAI 22.528 stichprobenartige Kontrollen an den Landgrenzen durch, um Tests auf Covid-19 sicherzustellen.

Im Rahmen dieser Operationen wurden 135.307 Kontrollen von Leicht- und Lastkraftwagen, Motorrädern, Zügen und Bussen durchgeführt, die zu 42 Ordnungswidrigkeitenbescheiden wegen fehlender Prüf- oder Verwertungsbescheinigung führten.

Das MAI gibt außerdem an, dass 563 Diagnosetests an den Landgrenzen durchgeführt wurden.

Seit Montag, dem 7. Februar, ist es für Inhaber des digitalen Zertifikats Covid-19 nicht mehr obligatorisch, an den Grenzen einen negativen Test vorzulegen.