Ein Insolvenzverfahren ist der letzte Ausweg für überschuldete Einzelpersonen und Familien. Es hat Auswirkungen auf das Vermögen des Schuldners, da das Gericht den Verkauf der Vermögenswerte des Schuldners anordnet, um die Schulden zu begleichen.

In diesem Sinne sahen das Parlament und die Europäische Kommission die Notwendigkeit, Gesetze in diesem Bereich zu schaffen, um einige Unternehmen und Einzelpersonen in Überschuldungssituationen zu retten: "Unter den Maßnahmen hat die Verkürzung der Insolvenzfrist von fünf auf drei Jahre die größte Wirkung", erklärte die DECO.

Mit der Verkürzung der Insolvenzfrist auf drei Jahre soll die Möglichkeit einer zweiten Chance nach diesen drei Jahren gewährleistet werden, wenn das Unternehmen oder die Einzelperson alle Anforderungen erfüllt hat. Außerdem gelten diese neuen Regeln nicht nur für neue, sondern auch für bereits laufende Insolvenzverfahren.

Nach Ansicht der DECO fehlt es jedoch immer noch an einer Verstärkung der Finanzinformationen, um die Insolventen aufzuklären: "Das Parlament hat die Gelegenheit nicht genutzt, neue Mechanismen zu schaffen, die den Zugang zu Finanzmechanismen ermöglichen würden, um eine finanzielle Umschulung zu ermöglichen".

Darüber hinaus kann DECO Sie in Fällen von Überschuldung unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier :www.gasdeco.net/literacia-financeira.


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Paula Martins is a fully qualified journalist, who finds writing a means of self-expression. She studied Journalism and Communication at University of Coimbra and recently Law in the Algarve. Press card: 8252

Paula Martins