"Ungeachtet der Tatsache, dass sich die durch die Covid-19-Pandemie verursachte epidemiologische Situation seit dem Inkrafttreten des Ministerratsbeschlusses weiterhin positiv entwickelt hat - sowohl was die Zahl der täglich neu auftretenden SARS-CoV-2-Infektionen als auch die Zahl der in Krankenhäusern und auf der Intensivstation behandelten Bürger betrifft -, erfordert die derzeitige Situation eine Verlängerung der Alarmbereitschaft auf dem gesamten nationalen Festland für einen weiteren Zeitraum von 15 Tagen", heißt es in dem Dokument.

In dem Text wird auch daran erinnert, dass neben der Verlängerung der Alarmbereitschaft auf dem gesamten Festland alle durch die Entschließung Nr. 25-A/2022 des Ministerrats vom 18. Februar festgelegten Regeln in Kraft bleiben.