Dem Dokument zufolge ist die Regierung der Ansicht, dass die Maskenpflicht in Innenräumen "Gegenstand eines neuen Rahmens sein kann, der weiterhin die Verhältnismäßigkeit der restriktiven Maßnahmen zu den Umständen der jederzeit auftretenden Infektion gewährleistet".

"So beschränkt die Regierung den obligatorischen Gebrauch einer Maske auf Orte, die durch die besondere Anfälligkeit der Personen, die sie aufsuchen, gekennzeichnet sind, und auf Orte, die durch eine intensive Nutzung ohne Alternative gekennzeichnet sind, unter Berücksichtigung der besonderen Pflicht des Schutzes und der Aufrechterhaltung des Sicherheitsgefühls der Gemeinschaft", heißt es darin.

Dem Gesetzesdekret zufolge bleibt das Tragen einer Maske in Gesundheitseinrichtungen und -diensten, in Wohn- oder Aufnahmestrukturen oder häuslichen Unterstützungsdiensten für gefährdete Bevölkerungsgruppen sowie im kollektiven Personenverkehr, einschließlich des Luftverkehrs, und in Taxis obligatorisch.