Die neuen Regeln für geschlossene Räume, in denen das Rauchen noch erlaubt ist, werden in einem gemeinsamen Erlass der Ministerien für Wirtschaft und Meer und für Gesundheit festgelegt, der heute im Diário da República veröffentlicht wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Die Verordnung legt die Regeln für die maximal zulässige Kapazität, die räumliche Trennung oder Abtrennung, die Installation und die technischen Anforderungen von Belüftungssystemen sowie die Mindestgröße der Räume fest.

Was die Trennung der Raucherräume betrifft, so bestimmt die Verordnung, dass die Verbindung zwischen den Räumen, in denen das Rauchen erlaubt ist, und den Räumen im selben Gebäude, in denen es nicht erlaubt ist, durch einen Vorraum von mindestens 4 m2 erfolgen muss, der ordnungsgemäß belüftet und mit automatischen Türen ausgestattet ist".

Außerdem wird festgelegt, dass die Öffnung der Eingangstür von Räumen, in denen das Rauchen erlaubt ist, nicht gleichzeitig mit der Öffnung der Ausgangstür erfolgen darf.

In Gaststätten oder Getränkehäusern, einschließlich solcher mit Tanzsälen, können Orte eingerichtet werden, an denen das Rauchen in den für die Kunden bestimmten Bereichen erlaubt ist, sofern sie eine für die Kunden bestimmte Fläche von mindestens 100 m2 und eine Deckenhöhe von mindestens drei Metern haben.

Diese Orte, einschließlich des jeweiligen Vorraums, dürfen maximal 20 % der für die Kunden bestimmten Fläche einnehmen.

"Die maximale Kapazität der Orte, an denen das Rauchen erlaubt ist, wird vom Eigentümer der Einrichtung oder von den für die Einrichtungen verantwortlichen Stellen festgelegt (...) und muss dem Brandschutzprojekt in Gebäuden entsprechen und von spezialisierten Technikern validiert werden".