Nach Angaben der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde (ANAC) müssen Reisende auf Flügen zum oder vom portugiesischen Festland nach dem heutigen Inkrafttreten der gemeinsamen Verordnung Nr. 8022-D/2022 keinen Nachweis eines negativen Tests, einer EU-Covid-19-Bescheinigung oder eine Impfwiederherstellungsbescheinigung mehr vorlegen.

"Mit Inkrafttreten dieser neuen Regelung unterliegen Luftfahrtunternehmen und Passagiere im Rahmen der Bekämpfung der durch das Virus Sars-CoV-2 verursachten Pandemie nicht mehr den für den Luftverkehr geltenden restriktiven Maßnahmen."


Anordnungs-Nr. 8022-D/2022, veröffentlicht im Diário da República, hebt die Anordnung Nr. 8022-D/2022 bezüglich "Flughäfen, See- und Flussgrenzen auf und definiert die Bedingungen und Anforderungen des jeweiligen Verifizierungssystems sowie dessen Überwachung Betrieb".

Laut dem heute in Kraft getretenen Diplom ist "die epidemiologische Situation in Portugal nach der Pandemie der Covid-19-Krankheit relativ stabil geblieben, was auf die hohe Durchimpfungsrate, das Aufkommen neuer Medikamente gegen schwere Krankheiten und das größere Wissen über die Infektion zurückzuführen ist ".


Darüber hinaus "rechtfertigt die Entwicklung der epidemiologischen Situation auch im internationalen Kontext, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, nicht mehr die Verabschiedung außergewöhnlicher Maßnahmen in Bezug auf den Luftverkehr, Flughäfen sowie See- und Flussgrenzen".