Die neue Anweisung, die von der Bankenaufsicht veröffentlicht wurde, verlangt von Banken, Maklern und anderen Finanzunternehmen mehr Daten über gebietsfremde institutionelle Anleger, die Aktien, Schuldverschreibungen und Anteile halten, wobei die neuen Regeln am 1. Februar 2023 in Kraft treten.

"Diese Anweisung zielt darauf ab, die folgenden Änderungen einzuführen: die Meldung zusätzlicher Details für Wertpapiere, die keinen ISIN-Code (International Securities Identification Number) haben, und für gebietsfremde Anleger, wobei die Meldung des Legal Entity Identifier (LEI) bevorzugt wird, wann immer dieser existiert, um eine eindeutige Identifizierung von Wertpapieren und Anlegern zu ermöglichen", erklärt die BdP.

Wie das Jornal de Negócios erläutert, waren bisher in den Berichtsmodellen nur Angaben zur Typologie und zur Region erforderlich. Ab dem nächsten Jahr und mit den neuen geforderten Daten wird die Aufsichtsbehörde jedoch in der Lage sein, genau zu wissen, wer der ausländische institutionelle Anleger ist.

In der veröffentlichten Anweisung erinnert die BdP daran, dass die Meldung "von detaillierten Informationen über Wertpapierportfoliotransaktionen und -positionen auf der Basis von einzelnen Anlegern und Wertpapieren durch die Anweisung Nr. 31/2005 vom 15. November geregelt wird, die die Anweisung Nr. 15/99 vom 15. Juni aufhebt". Informationen, die es der Aufsichtsbehörde ermöglicht haben, "die für die Erstellung der Statistiken erforderlichen Informationen, nämlich die Wertpapierportfolios, zu erhalten, und die es im Wesentlichen ermöglicht haben, die Verpflichtung zu erfüllen".

Nach mehreren Jahren erscheint es jedoch angebracht, eine Überprüfung dieser Anweisung vorzunehmen, um Verbesserungen vorzunehmen, die dem in der Zwischenzeit bei der Erstellung der Statistiken festgestellten Bedarf sowie den von den Nutzern der gesammelten und erstellten Informationen geäußerten Wünschen entsprechen", so die BdP.