Vor der Anwendung dieser neuen Norm wurden Anleger, die zwischen dem Kauf und dem Verkauf von Wertpapieren Kapitalgewinne erzielten, mit einem autonomen Satz von 28 % besteuert. Das bedeutet, dass die positive Differenz zwischen den in einem bestimmten Jahr erzielten Kapitalgewinnen und -verlusten mit 28 % und getrennt vom übrigen Jahreseinkommen des Anlegers besteuert wurde.

Alternativ hatten die Anleger auch die Möglichkeit, diese Gewinne in ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen einzubeziehen und zu ihrem jeweiligen Grenzsteuersatz zu besteuern. Diese Option konnte steuerlich effizient sein, wenn der Einkommenssteuersatz niedriger als 28 % war.

Ab Januar 2023 wird die portugiesische Regierung eine neue Gesetzgebung einführen, die besagt, dass die positive Differenz zwischen den jährlichen Kapitalgewinnen und -verlusten zwingend zum Jahreseinkommen des Steuerpflichtigen hinzugerechnet wird, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ zutreffen:

- Die zugrunde liegenden Vermögenswerte wurden während eines Zeitraums von weniger als 365 Tagen gehalten;

- Das zu versteuernde Jahreseinkommen, das die positive Differenz zwischen Kapitalgewinnen und Kapitalverlusten enthält, ist gleich oder höher als 75.009 € (die derzeitige höchste Steuerklasse für in Portugal ansässige Steuerpflichtige).

Dies bedeutet im Wesentlichen, dass Steuerpflichtige mit höherem Steuersatz, die die oben genannten Kriterien erfüllen, die genannten Gewinne in ihr Jahreseinkommen einbeziehen müssen und mit einem Steuersatz von 48 % anstelle der üblichen 28 % besteuert werden, eine Regel, die auch dann gilt, wenn die Gewinne aus einem Land stammen, das auf der schwarzen Liste steht und für das ein erhöhter Steuersatz von 35 % gilt.

Letztlich müssen diese Anleger mit einem potenziellen Verlust von einem Fünftel ihrer Kapitalerträge an die Steuerbehörden rechnen, was eine erhebliche Verschärfung der steuerlichen Belastung darstellt, die bereits für diese Steuerpflichtigen mit höherem Steuersatz gilt, da die Anleger stets die Möglichkeit (nicht die Pflicht) hatten, diese Gewinne ihrem Jahreseinkommen hinzuzurechnen.

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