Die Schaffung eines neuen steuerlichen Rahmens für Krypto-Assets ist eine der Neuerungen des Staatshaushalts 2023 (OE2023). Dieses neue Steuersystem für Krypto-Assets wird sowohl die Einkommenssteuer des IRS als auch die Erbschaftssteuer (IMP) abdecken und fördert laut dem Vorschlag, der dem Parlament vorgelegt wurde, die "Sicherheit und Rechtssicherheit" dieser Unternehmen.

Einem Bericht von idelaista/news zufolge will die Regierung einen "breiten und angemessenen" steuerlichen Rahmen schaffen, der auf Krypto-Vermögenswerte anwendbar ist, sowohl im Hinblick auf die Einkommens- als auch die Vermögensbesteuerung. Diese Gesetzesinitiative der sozialistischen Exekutive wird die Welt des Geschäfts mit digitalen Vermögenswerten völlig verändern, da die Gewinne der Anleger bisher keiner Besteuerung unterlagen.

Einkommenssteuer

"In Bezug auf das Finanzamt wird vorgeschlagen, Einkünfte aus Geschäften mit Krypto-Vermögenswerten als gewerbliche und freiberufliche Einkünfte (z. B. bei der Ausgabe von Krypto-Vermögenswerten, wie beim Mining) oder als Eigenkapitalzuwachs zu besteuern, unbeschadet der Einstufung in die anderen Kategorien, je nach Fall", heißt es im Bericht des Vorschlags OE 2023.

Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte (Kategorie B des IRS): Operationen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Krypto-Assets werden nun als gewerbliche und industrielle Tätigkeiten angesehen, die in Kategorie B des IRS steuerpflichtig sind. Die Ausgabe von digitalen Vermögenswerten bedeutet die Validierung von Kryptowährungstransaktionen und Mining. "Im Rahmen der vereinfachten Besteuerung wird das steuerpflichtige Einkommen durch Anwendung eines Koeffizienten von 0,15 auf Verkäufe von Krypto-Assets berechnet", so PwC und idealista/news.

Wertzuwachs oder Veräußerungsgewinne (Kategorie G des IRS): Der Gewinn aus Veräußerungsgewinnen wird durch die Differenz zwischen dem Veräußerungswert (der als Marktwert zum Zeitpunkt des Verkaufs angenommen wird) und dem Anschaffungswert berechnet, wobei die mit dem Geschäft verbundenen Ausgaben abzugsfähig sind. "Auf Veräußerungsgewinne, die sich auf Krypto-Vermögenswerte beziehen, die weniger als ein Jahr gehalten werden, wird ein Satz von 28 % angewandt (unbeschadet der Möglichkeit der Zusammenrechnung), wobei Veräußerungsgewinne, die sich auf Krypto-Vermögenswerte beziehen, die länger als 365 Tage gehalten werden, von der Besteuerung ausgenommen sind". Was den Zeitpunkt anbelangt, so wird davon ausgegangen, dass Krypto-Vermögenswerte, die vor dem 1. Januar 2023 erworben wurden, berücksichtigt werden. "Die in einem Jahr ermittelten Verluste aus diesen Transaktionen können in den folgenden fünf Jahren abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige sich für deren Zusammenrechnung entscheidet", erklärt PwC.

Was die Einkommensbesteuerung betrifft, so sieht der Vorschlag auch eine vereinfachte Regelung für Krypto-Assets im Sinne des IRC vor. Nach Ansicht der PwC-Experten ist "die Einbeziehung von Einkünften aus Krypto-Vermögenswerten (die nicht als Kapitalerträge gelten und nicht aus dem positiven Saldo von Kapitalgewinnen und -verlusten und anderen Eigenkapitalerhöhungen resultieren) in die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der vereinfachten Regelung unter Anwendung eines Koeffizienten von 0,15 vorgesehen".

Stempelsteuer

"Auf der Ebene der Vermögenswerte ist ausdrücklich die Besteuerung der unentgeltlichen Übertragung von Krypto-Vermögenswerten sowie die Erhebung einer Stempelsteuer auf Provisionen, die bei der Vermittlung von Transaktionen im Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten erhoben werden, zu einem Satz von 4 Prozent (in Übereinstimmung mit den meisten Finanzgeschäften) vorgesehen", erklärt der OE2023-Vorschlag.

Mit anderen Worten: Der Wert von Krypto-Vermögenswerten ist Teil der Steuerbemessungsgrundlage für die Gemeindesteuer auf belastende Vermögensübertragungen (IMT). Um die Steuerbemessungsgrundlage der IMT zu ermitteln, wird der Wert der Handlung oder des Vertrags als der Wert der Krypto-Vermögenswerte betrachtet, die im Austausch gegeben werden, und zwar gemäß dem Stempelgesetz.

Das OE2023 schlägt auch die Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten im Rahmen der Stempelsteuer vor, und zwar mit einem Satz von 10 %. Die Idee ist, die "unentgeltliche Übertragung von Krypto-Vermögenswerten zu besteuern, wenn sie bei Institutionen in Portugal hinterlegt werden oder, wenn sie nicht hinterlegt werden, wenn der Urheber seinen Wohnsitz in Portugal hat, im Falle einer Erbschaft von Todes wegen oder wenn der Begünstigte seinen Wohnsitz in Portugal hat", so die Erklärung von PwC.

Wie bei den meisten Finanztransaktionen müssen Anleger, die Vermittlungs- und Maklerdienste in Anspruch nehmen, eine Stempelsteuer von 4 % entrichten. Daher "geht es um eine Besteuerung in Höhe von 4 % der Provisionen und Entgelte, die von oder bei der Vermittlung von Krypto-Asset-Dienstleistern erhoben werden, wenn der Anbieter oder der Kunde in Portugal ansässig ist, wobei die Steuer dem Kunden zugerechnet wird".

Befindet sich der Dienstleister außerhalb Portugals, muss der Vermittler in Portugal die Steuer abführen. Wenn es jedoch keinen Vermittler gibt, muss ein vom Dienstleister ernannter Vertreter die Steuer abführen.

Verkauf von Häusern in Kryptowährungen

Um die Kommunikation und Transparenz von Kryptowährungsgeschäften zu verbessern, möchte die Regierung auch, dass die an diesen Geschäften Beteiligten verpflichtet werden, sie den Steuerbehörden zu melden.

"Natürliche oder juristische Personen, Körperschaften und andere Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit, die Verwahrungs- und Verwaltungsdienstleistungen für Krypto-Vermögenswerte im Auftrag Dritter erbringen oder eine oder mehrere Handelsplattformen für Krypto-Vermögenswerte verwalten, sind verpflichtet, bis Ende Januar eines jeden Jahres für jeden Steuerpflichtigen eine offizielle Mustererklärung beim AT einzureichen, in der die unter seiner Mitwirkung durchgeführten Operationen in Bezug auf Krypto-Vermögenswerte mitgeteilt werden", erklären die PwC-Anwälte.