Laut Deco Alerta - dem portugiesischen Verband für Verbraucherschutz - und einem Bericht von idealista/news gibt es in Portugal bestimmte Regeln, die Haustierbesitzer beachten müssen.

Die erste Regel ist ganz klar: Haustiere dürfen in städtischen Gebieten nur dann in einer Wohnung oder einem Haus gehalten werden, wenn gute Wohnbedingungen herrschen, die die Gesundheit der Nachbarn nicht gefährden und keine Hygieneprobleme verursachen.

In einer Wohnung können bis zu drei Hunde oder vier Katzen zusammenleben, wobei die Gesamtzahl aller Haustiere vier nicht überschreiten darf.

Diese Zahl kann nur mit Genehmigung der Gemeinde und nach positiver Stellungnahme des Gemeindeveterinärs und des Gesundheitsbeauftragten auf bis zu sechs überschritten werden.

Die Anwesenheit von Tieren in der Wohnung kann nur dann in die Hausordnung aufgenommen werden, wenn sie einstimmig genehmigt wird. Die Wohnungseigentumsordnung kann jedoch strenger sein und eine niedrigere Grenze festlegen oder sogar die Anwesenheit von Tieren in den autonomen Fraktionen verbieten.

Zwar können die Miteigentümer das Vorhandensein von Tieren in den Wohnungen der Nachbarn nicht verbieten, es sei denn, es gibt eine Vereinbarung zwischen ihnen oder dieses Verbot ist im konstitutiven Titel des horizontalen Eigentums verankert, doch gilt dies nicht für Gemeinschaftsräume. Daher können sie mit einfacher Mehrheit beschließen, den Aufenthalt von Tieren in diesen Bereichen zu verbieten, um den ordnungsgemäßen Durchgang zu und von den Wohnungen zu gewährleisten.

So darf sich beispielsweise ein Hund einer als potenziell gefährlich eingestuften Rasse nicht allein in den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes aufhalten, sondern muss stets vom Eigentümer begleitet werden und eine Leine und einen funktionellen Maulkorb tragen.