Die Änderung betrifft den Artikel des Steuergesetzbuchs, der den Abzug der gesamten oder eines Teils der Mehrwertsteuer auf Ausgaben für Restaurants, Friseure, Werkstätten oder Fahrkarten regelt.

Nach dem genehmigten Text wird ein Betrag in Höhe der gesamten von einem Haushaltsmitglied getragenen Mehrwertsteuer, der auf Rechnungen für den Erwerb von Zeitschriftenabonnements (Zeitungen und Zeitschriften), einschließlich digitaler Zeitschriften, die mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert werden, erscheint, der Steuer- und Zollbehörde mitgeteilt.

Derzeit liegt die Grenze für Ausgaben, für die eine Rechnung erforderlich ist, für die verschiedenen erfassten Tätigkeiten bei 250 Euro.

Der Vorschlag der PSD stellt klar, dass dieser Abzug für Zeitschriftenabonnements gilt, deren Rechnungen von Unternehmen ausgestellt werden, die für Zeitungsausgaben und Ausgaben von Zeitschriften und anderen Periodika registriert sind.