Das Gleiche gilt für Personen ab 40 Jahren, die vor 90 oder mehr Tagen mit dem Janssen-Medikament geimpft wurden.

Personen, die in den letzten 150 Tagen nicht mit Covid-19 geimpft wurden und das Impfschema seit mindestens 150 Tagen abgeschlossen haben, kommen nach Angaben der Gesundheitsbehörden derzeit für die Auffrischungsdosis im Rahmen des Open-House-Systems in Frage.

Diese Regelung gilt für Covid-19 weiterhin für die Erstimpfung (die ersten beiden Dosen eines beliebigen Impfstoffs, mit Ausnahme des Janssen-Einfachimpfstoffs) für Personen ab 12 Jahren, für die Auffrischungsimpfung (gemeinsame "dritte Dosis") für Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren und für die saisonale Auffrischungsimpfung ("vierte Dosis") für vorrangige Berufsgruppen (u. a. Gesundheitsdienste, Feuerwehrleute, die Patienten transportieren, Gefängnispersonal).

Diese Personen können sich also direkt an die Impfstelle oder das Gesundheitszentrum wenden, um den Impfstoff zu erhalten.