Da der Mindestbetrag des Arbeitslosengeldes auf 1,15 IAS festgelegt ist, wird die Aktualisierung des Index, der derzeit 509,68 Euro beträgt, im Januar auf 552,49 Euro steigen. Der Höchstbetrag, der auf 2,5 IAS festgelegt ist, wird von derzeit 1.108 Euro auf 1.201,08 Euro steigen.

Die Anpassungen, sei es bei der Aktualisierung der IAS oder der Renten, beruhen auf den Inflationsdaten des Nationalen Instituts für Statistik (INE), die zeigen, dass die durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate ohne Wohnungen (die normalerweise als Maßstab für die Aktualisierung der IAS und der Renten dienen) im November 7,46 % betrug und sich damit gegenüber den 6,83 % des Vormonats beschleunigte.