Zu meinem Entsetzen war dies "kein Aprilscherz". Kaum zu glauben, aber wahr, und ich zitiere:

"Die jüngste Entwicklung im Kampf gegen den Steuermissbrauch ist der am 22. Dezember 2021 veröffentlichte Richtlinienvorschlag "Unshell", der den Missbrauch von Briefkastenfirmen für missbräuchliche Steuerzwecke verhindern soll. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Vorschlag, selbst wenn er geändert wird, Gesetz wird, ist aufgrund des Drucks der Europäischen Kommission hoch.

Unter der Voraussetzung, dass ein Konsens zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erzielt wird, werden die neuen Vorschriften am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Status der Mantelgesellschaften wird durch die Analyse der beiden vorangegangenen Jahre bestimmt. Dementsprechend wird das Jahr 2022 ein relevanter Zeitraum sein, wenn die Regeln in Kraft treten.

Betroffene Unternehmen und Auswirkungen

Der Vorschlag enthält eine Liste von Kriterien zur Identifizierung von "berichtspflichtigen Unternehmen". Meldepflichtige Unternehmen sind als in der EU ansässige Unternehmen definiert, die überwiegend passive Einkünfte erzielen (oder überwiegend bestimmte Arten von Vermögenswerten halten), und zwar in einem grenzüberschreitenden Kontext, und die die tägliche Verwaltung und Entscheidungsfindung für wesentliche Funktionen auslagern.

Alle meldepflichtigen Unternehmen müssen dann nachweisen, dass sie bestimmte Mindestanforderungen an die Substanz erfüllen (eigene Geschäftsräume, ausschließlicher lokaler Geschäftsführer oder genügend in der EU ansässige Vollzeitbeschäftigte und Bankkonto in der EU). Wenn die Mindestanforderungen an die Substanz nicht erfüllt sind, wird das Unternehmen nach der vorgeschlagenen Richtlinie als "Mantel" betrachtet. Dies führt zum Verlust von Vorteilen (auf der Grundlage von Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien) und dazu, dass die Hülle für Steuerzwecke als "Look-through" behandelt wird.

Während Nicht-EU-Staaten nicht an die Regelung gebunden sind, ergeben sich negative steuerliche Konsequenzen auch aus der Verweigerung einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung für den Mantel oder der Ausstellung einer Bescheinigung mit einer Mantelwarnungserklärung durch die Steuerbehörden des Landes, in dem der Mantel als Steuerpflichtiger ansässig sein sollte. So können beispielsweise Drittstaaten, aus denen die Zahlungen stammen, inländische Steuern auf die Auslandszahlungen (ohne Berücksichtigung des mit dem Staat, in dem der Mantel ansässig ist, abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens) erheben. Die von den betroffenen Unternehmen gemeldeten Daten werden in den automatischen Informationsaustausch einbezogen und können zu Anfragen für Steuerprüfungen führen. Wie geht es weiter? Investoren werden unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der Steuervorschriften immer genauer unter die Lupe genommen. Sie stehen unter dem Druck, transparent zu sein und die Anforderungen der Regulierungs- und Steuerbehörden zu erfüllen.

Die Nutzung von Unternehmensvehikeln wird zunehmend schwieriger. Eine wachsende Zahl von Anlegern nutzt langfristige Sparprodukte, um ihr Vermögen zu schützen, zu verwalten und weiterzugeben. Diese stellen eine solide, anerkannte und transparente Lösung dar, bei der die verfügbaren Steuervergünstigungen genutzt werden. Dazu gehören gut regulierte Investment- oder Kapitalrückzahlungsanleihen oder ULIP, die in der Regel nur den Steuervorschriften des Landes, in dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat, unterliegen. ULIP bietet nämlich Flexibilität bei der Auswahl der Anlagen, Vermögensschutz, Vertraulichkeit gegenüber anderen Parteien als Behörden und Vermeidung von Nachlässen. Darüber hinaus bietet er in der Regel Vorteile, die der Absicht des Gesetzgebers entsprechen, nämlich steuerlich aufgeschobenes Wachstum, steuerfreie Todesfallleistungen und ermäßigte Steuersätze für Rückkäufe in Abhängigkeit von der Vertragslaufzeit. Bei der Umstellung von einer betrieblichen Holdingstruktur auf eine Ersatzlösung wie den ULIP müssen sich die Anleger mit den steuerlichen Auswirkungen befassen und entscheiden, ob sie ihn vor oder nach der Auflösung des Fahrzeugs einrichten wollen.

Wenn letzteres zuerst geschieht, kann die steuerliche Behandlung der Aufteilung der Vermögenswerte sehr unterschiedlich sein, wobei einige Länder die Erlöse für den Anteilseigner als Dividende und andere als Kapitalgewinn betrachten. In einigen Ländern kann es möglich sein, dem Anteilseigner beim "Tod" eines Unternehmens die Vermögenswerte in Form von Sachwerten zuzuweisen, ohne sie zu liquidieren, im Allgemeinen mit einer Bemessungsgrundlage, die ihrem Marktwert entspricht. In anderen Szenarien (z. B. für nicht in Portugal ansässige Steuerpflichtige) besteht die effiziente Lösung jedoch darin, dass die Gesellschaft ihre Anlagen verkauft und noch zu Lebzeiten steuerfreie Dividenden an den Anteilseigner ausschüttet, anstatt dass dieser steuerpflichtige Gewinne aus den Auflösungserlösen erzielt. Die Investition in den ULIP wäre dann der letzte Schritt.

Schlussfolgerung

"Die 'Unshell'-Richtlinie wird sich wahrscheinlich zu anderen Instrumenten gesellen, die gegen aggressive Steuerplanung, nämlich zu den jüngsten obligatorischen Offenlegungsvorschriften für Intermediäre, dem künftigen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU (BEFIT) oder der achten Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Bezug auf Kryptoanlagen vorgehen. Die Begünstigten von Risikogesellschaften müssen ihre derzeitigen Strukturen rasch überprüfen, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden, und ULIP kann eine praktikable Alternative zu bestehenden Vermögensverwaltungsmänteln sein."

Dieser Artikel von Utmost Insights soll Beratern und ihren Kunden eine Orientierungshilfe zum Richtlinienentwurf 'Unshell', seinen steuerlichen Folgen und der möglichen Lösung durch fondsgebundene Lebensversicherungen bieten.

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Antonio Rosa ist Associate Director von Blacktower in Lissabon, Portugal, mit Niederlassungen in Quinta do Lago und Cascais.

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