Der endgültige Text wurde im Plenum der Versammlung der Republik mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen, mit Ausnahme von PSD und Livre, die sich der Stimme enthielten.

Der Gesetzentwurf der IL ändert zwei Artikel, einen aus dem Zivilgesetzbuch und einen aus der Zivilprozessordnung, die nun den folgenden Wortlaut haben, der die Ausnahmesituation für den Verzicht auf Schlichtungsversuche bestätigt: "In Fällen, in denen einer der Ehegatten des Verbrechens der häuslichen Gewalt gegen den die Scheidung beantragenden Ehegatten beschuldigt oder verurteilt wurde, hat dieser die Möglichkeit, auf den Schlichtungsversuch zu verzichten".

Laut dem Bericht über die spezifische Diskussion des Gesetzentwurfs äußerte die PSD, die sich bei der abschließenden Gesamtabstimmung der Stimme enthielt, einige Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung, wobei die Abgeordnete Mónica Quintela verteidigte, dass diese "eine Eskalation der Gewalt fördern würde, was genau das ist, was man vermeiden wollte".

Die sozialdemokratische Abgeordnete warnte auch vor der Reihe von Schritten, die im Schlichtungsversuch enthalten sind, nämlich denen, die sich auf die Rechte von Kindern beziehen, und argumentierte, dass die Beseitigung dieses Schlichtungsversuchs "die Vermehrung verschiedener Vorfälle und Prozesse bedeuten würde, um jede der Fragen zu lösen. Dadurch würde eine rasche Entscheidung verhindert, eine Situation, die durch den zur Diskussion stehenden Vorschlag weder gesichert noch gelöst wurde".

Sie wies auch darauf hin, dass der Schlichtungsversuch nicht die Anwesenheit der gegnerischen Ehegatten im selben Raum, die Möglichkeit der Vertretung durch Anwälte oder die Unterbringung in verschiedenen Räumen erfordert.