Die Nationale Republikanische Garde, die Polizei für Öffentliche Sicherheit, der Ausländer- und Grenzschutzdienst und die Justizpolizei werden heute im Ministerium für Innere Verwaltung (MAI) in Lissabon vier Protokolle unterzeichnen, die das Modell der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitskräften und -diensten im Rahmen der Umstrukturierung des portugiesischen Grenzkontrollsystems festlegen.

Die Protokolle, die von den Leitern der einzelnen Einheiten unterzeichnet werden, sind "ein entscheidender Schritt zur Umsetzung des neuen Grenzkontrollsystems", das durch das Gesetz Nr. 73/2021 vom 12. November verabschiedet wurde, mit dem die Regelung der Kräfte und Dienste, die nach der Umstrukturierung der SEF im Bereich der inneren Sicherheit tätig sind, neu festgelegt wurde.

Im Rahmen der Umstrukturierung der SEF, die bis zur Gründung der portugiesischen Agentur für Migration und Asyl (APMA) aufgeschoben wurde, gehen die polizeilichen Zuständigkeiten des Ausländer- und Grenzdienstes auf die PSP, die GNR und die Justizpolizei über, während die derzeitigen Zuständigkeiten in Verwaltungsangelegenheiten in Bezug auf ausländische Bürger nun von der APMA und dem Institut für Register und Notare ausgeübt werden.

Die Umstrukturierung der SEF wurde von der vorherigen Regierung beschlossen und von der Versammlung der Republik im November 2021 genehmigt, nachdem sie bereits zweimal verschoben wurde, aber der Minister für innere Verwaltung hat bereits angekündigt, dass dies im Jahr 2023 geschehen wird.

"Um Kontinuität und Homogenität zu gewährleisten, übernimmt die GNR die Kontrolle der Passagiere an der Seegrenze, einschließlich der Kreuzfahrtterminals, im gesamten Staatsgebiet. Die PSP übernimmt die Sicherheit von Personen und Gütern, Patrouillen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Lösung von taktisch-polizeilichen Zwischenfällen in den Kreuzfahrtterminals, die in die Seegrenze integriert sind und in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen", heißt es in dem Protokoll, das heute unterzeichnet werden soll.

Das Dokument definiert auch das Modell für die Vollstreckung von Entscheidungen über die zwangsweise Abschiebung und gerichtliche Entscheidungen über die Ausweisung ausländischer Bürger, wobei die GNR nun die Vollstreckung von Entscheidungen an den Land- und Seegrenzen und die PSP an den Luftgrenzen durchführt.

Nach Angaben des MAI hat EF bisher 154 GNR-Mitarbeiter und 160 PSP-Elemente in Fragen der Grenzkontrolle geschult.