"Der befristete Zeitarbeitsvertrag unterliegt nicht der Begrenzung der Dauer von Artikel 148 Absatz 2 und kann bis zu vier Mal verlängert werden, solange der rechtfertigende Grund bestehen bleibt", heißt es in dem aktualisierten Gesetz.

Außerdem wurde ein PS-Vorschlag gebilligt, der vorsieht, dass nach vier Jahren befristeter Überlassung durch Zeitarbeitsunternehmen oder ein anderes Unternehmen derselben Gruppe diese Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitnehmer in die Belegschaft zu integrieren.

"Die Dauer aufeinander folgender Zeitarbeitsverträge für verschiedene Entleiher, die mit demselben Arbeitgeber oder Unternehmen abgeschlossen werden, das mit diesem in einem Kontroll- oder Konzernverhältnis steht oder gemeinsame Organisationsstrukturen unterhält, darf vier Jahre nicht überschreiten", heißt es in dem Vorschlag.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben außerdem einstimmig einen Vorschlag der PCP zu einem Artikel des Arbeitsgesetzes angenommen, der die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer klarstellt.

"Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie auf andere regelmäßige und periodische Geld- oder Sachleistungen, auf die die Arbeitnehmer des Entleihers bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch haben", heißt es in der Initiative der PCP.