Das Ministerium für Sozialschutz gab bekannt, dass die Kriterien für die Beantragung der Heizkostenbeihilfe angesichts steigender Lebenshaltungskosten ab Januar 2023 ausgeweitet werden, so dass mehr als 80.000 Menschen zum ersten Mal Anspruch auf diese Regelung haben.

Die Regelung beläuft sich auf knapp 1.000 € pro Jahr in Form von wöchentlichen Zahlungen von 33.


Es wurden auch neue Kriterien für über 70-Jährige eingeführt:

- - Eine alleinstehende Person über 70 Jahre kann ein Einkommen von 500 € pro Woche haben, ein Paar kann ein Einkommen von 1.000 € pro Woche haben

- - Personen über 70 müssen nicht mehr eine qualifizierte Sozialhilfeleistung erhalten, um Anspruch auf Heizkostenzuschuss zu haben

- - Im Falle eines Paares, bei dem eine Person über 70 und eine Person unter 70 ist, werden sie nach den Kriterien der Bedürftigkeitsprüfung für über 70-Jährige beurteilt

- - Die ersten 50.000 € an Ersparnissen und Investitionen werden nun bei der Bedürftigkeitsprüfung für Personen über 70 Jahre vollständig außer Acht gelassen.


Diejenigen, die nicht in die oben genannte Kategorie fallen, müssen in Irland leben und für diese Zahlungen eine der folgenden Leistungen beziehen.


Außerdem müssen Sie entweder allein oder mit einem Partner leben:

- - einem unterhaltsberechtigten Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten und/oder unterhaltsberechtigten Kindern

- - einer Person, die das Pflegegeld oder die Pflegebeihilfe bezieht und Sie oder Ihren unterhaltsberechtigten Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten auf Vollzeitbasis pflegt

- - eine Person, die eine kurzfristige Jobseeker's Allowance oder eine grundlegende ergänzende Sozialhilfe (Supplementary Welfare Allowance) erhält

- - andere Personen, die die qualifizierten Zahlungen erhalten und auch für sich selbst einen Anspruch auf Heizkostenzuschuss hätten