Großzügigkeit der derzeitigen Vorschriften

Nach den derzeitigen Vorschriften kann Ihre Rente an Ihre Begünstigten erbschaftssteuerfrei vererbt werden und unterliegt nicht dem Standardsteuersatz von 40 %. Wenn Sie vor Ihrem 75. Lebensjahr sterben, müssen Ihre Begünstigten außerdem keine Steuern auf Auszahlungen/Kapitalbeträge zahlen. Wenn Sie nach dem 75. Lebensjahr sterben und Ihre Begünstigten im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig sind, unterliegen sie der Einkommensteuer zu ihrem Grenzsteuersatz.

Dies macht die Renten für die Steuerplanung so wertvoll, und die Berater werden in der Regel empfehlen, sie zu maximieren und zu erhalten und andere Vermögenswerte, die der IHT unterliegen, zuerst zur Finanzierung von Ausgaben zu verwenden, um den Wert Ihres Nachlasses zu verringern.


Was könnte sich ändern?

Das IFS wies darauf hin, dass die derzeitigen Steuervorschriften für britische Renten sehr großzügig sind und die Renten eher zu einem Instrument der Nachfolgeplanung als zur Altersvorsorge geworden sind.

Experten sind der Meinung, dass die britische Regierung diese großzügigen IHT-Vorschriften ändern könnte; viele halten dies für überfällig. Noch besorgniserregender ist, dass sie eine mögliche Änderung für das Jahr 2023 vorhersehen.

Das IFS empfahl, dass ein Basissatz von 20 % auf alle im Todesfall verbleibenden Rentenersparnisse angewandt wird, unabhängig vom Alter. Außerdem sollte die Rente Teil des Nachlasses des Verstorbenen für die IHT sein, was eine weitere Steuer von 40 % nach sich zieht.


Warum die Änderung?

Ganz einfach: Eine Änderung der IHT-Vorschriften für Renten würde ein großes Loch in die Staatskasse reißen, da Millionen von Renten der IHT unterworfen würden. Dies würde auch viele Menschen dazu bewegen, ihre Rententöpfe auszugeben und im Gegenzug zu Lebzeiten Einkommenssteuer auf die Auszahlungen zu zahlen.

In dem Bericht wird erläutert, wie die großzügigen britischen Rentenvorschriften speziell in Bezug auf die Erbschaftssteuer zu einer "bizarren Situation" geführt haben, in der die Renten nicht mehr in erster Linie eine attraktive Struktur für die Altersvorsorge darstellen, sondern zu einem lukrativen Schlupfloch für die Erbschaftssteuer geworden sind. Das IFS wies auch darauf hin, dass "wenn wir überhaupt eine Erbschaftssteuer haben wollen, diese gleichmäßig auf alle Formen von Vermögen angewendet werden sollte".

Auch die Altersvorsorge wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder ins Visier genommen, mit Besteuerung und Begrenzungen in Form des jährlichen Freibetrags, des jährlichen Freibetrags für den Kauf von Geld und der kontinuierlichen Senkung des lebenslangen Freibetrags von 1,8 Millionen Pfund im Jahr 2011/2012 auf 1.073.100 Pfund im Steuerjahr 2022/2023 - alles mit dem Ziel, die Steuervorteile zu verringern. Es gibt sogar ernsthafte Überlegungen, die Erhöhung des Renteneintrittsalters im Vereinigten Königreich von 2046 auf 2035 vorzuverlegen.


Werden Sie davon betroffen sein?

Personen mit einem Nachlasswert von mehr als 325.000 Pfund (wenn sie alleinstehend sind) oder 650.000 Pfund (gemeinsam), einschließlich der Rentenwerte, wären von einer möglichen Änderung betroffen.

Es ist unklar, wie eine mögliche Änderung eingeführt werden würde, obwohl das IFS vorgeschlagen hat, die Änderungen schrittweise einzuführen. Unklar ist auch, ob bestehende Leistungen von der Änderung ausgenommen wären oder ob die Regeln rückwirkend gelten würden, so dass alle Rentensparer davon betroffen wären. Der IFS hat allerdings darauf hingewiesen, dass es auch bei einer schrittweisen Einführung zu einer gewissen rückwirkenden Besteuerung kommen würde.


Was sollten Sie tun?

Natürlich gibt es keine Garantie dafür, dass dies geschehen wird, aber wenn Änderungen auferlegt werden, gibt es möglicherweise wenig oder gar keine Gelegenheit, Ihre Renten umzustrukturieren. Als nicht im Vereinigten Königreich ansässiger Bürger können Sie jetzt Maßnahmen ergreifen und Ihre Finanzen überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie geschützt sind.


Debrah Broadfield und Mark Quinn sind Chartered Financial Planners (Level 6 CII) und Steuerberater (ATT) mit zusammen fast 20 Jahren Erfahrung in der Beratung von im Ausland lebenden Personen in Portugal in grenzüberschreitenden Steuer- und Finanzfragen. Für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren Sie uns unter: +351 289 355 316 oder mark.quinn@spectrum-ifa.com. Mehr Informationen finden Sie unter www.spectrum-ifa.com