Nach Angaben des MAI wurden außerdem 41 Fluggesellschaften mit Geldstrafen belegt, weil sie diese Passagiere ohne negativen Test an Bord genommen hatten.

In einer Bewertung dieser Maßnahme zur Kontrolle von Covid-19-Fällen teilte das MAI der Lusa mit, dass die PSP und die SEF zwischen dem 1. Dezember und dem 16. Januar 1.586.295 Passagiere und 15.309 Flüge kontrolliert haben, was zu 2.370 Verstößen führte.

Von den 2.370 Verstößen wurden 1.561 von der PSP, die Passagiere von Flügen aus dem Schengen-Raum (europäischer Raum des freien Personenverkehrs) kontrolliert, und 809 von der SEF, die Reisende aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums überprüft, beanstandet.

Seit dem 1. Dezember 2021 müssen alle Passagiere, die auf dem Luftweg in Portugal ankommen, beim Aussteigen einen negativen Test oder eine Genesungsbescheinigung vorlegen.

Fluggäste auf Inlandsflügen, Kinder unter 12 Jahren und die Besatzung sind von der Verpflichtung zu PCR- oder Schnelltests ausgenommen.

Fluggesellschaften, die Passagiere ohne einen negativen Test befördern, müssen mit einem Bußgeld zwischen 20.000 und 40.000 Euro pro Passagier rechnen, und auch Reisende, die bei der Ankunft keinen Test vorlegen, müssen mit Geldbußen zwischen 300 und 800 Euro rechnen.

Das MAI gibt außerdem an, dass unter den 2.370 Verstößen acht Ausländer sind, denen die Einreise ins Land verweigert wurde, weil sie bei der Ankunft keinen Test vorweisen konnten, da nur portugiesische Staatsangehörige, in Portugal wohnhafte Ausländer und diplomatisches Personal den Test am Flughafen ablegen dürfen.

Aus den Daten des MAI geht außerdem hervor, dass an den Flughäfen 2.403 diagnostische Tests bei Passagieren durchgeführt wurden, die ohne dieses Dokument eingereist waren.

An den Landgrenzen benötigen Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und aus EU-Ländern, die als rot oder dunkelrot gefährdet gelten, ebenfalls seit dem 1. Dezember einen negativen Test oder eine Genesungsbescheinigung.

Bürger aus EU-Ländern, die als Länder mit geringem oder mittlerem Risiko gelten, müssen für die Einreise nach Portugal eine Impfung, einen Test oder eine Genesungsbescheinigung vorweisen.

Die GNR und der Ausländer- und Grenzschutzdienst haben nach Angaben des MAI bis zum 10. Januar 17.021 stichprobenartige Kontrollen an den Landgrenzen durchgeführt, um Tests auf Covid-19 sicherzustellen.

Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden mehr als 100.000 Kontrollen von Leicht- und Lastkraftwagen, Motorrädern, Zügen und Bussen durchgeführt, die zu 36 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen fehlender Prüf- oder Verwertungsbescheinigung führten.

Das MAI erwähnt auch, dass 532 Diagnosetests an den Landgrenzen durchgeführt wurden.

Die Kontrollen in den Grenzgebieten werden bis zum 9. Februar andauern.