Dies ist die Auffassung der Steuer- und Zollbehörde (AT) nach einer Anfrage eines Steuerzahlers.

Die fragliche Steuervergünstigung ist zwar noch im Gesetz über Steuervergünstigungen (EBF) enthalten, aber inzwischen ausgelaufen, wie Jornal de Negócios erklärt.

"Obwohl diese Steuervergünstigung ausgelaufen zu sein scheint und daher nicht anerkannt werden kann, können die Gemeinden immer noch Steuervergünstigungen für energieeffiziente städtische Gebäude gewähren", so die AT in einer von der Zeitung zitierten Verfügung.