Die Gesetzgebung sieht vor, dass Menschen nach fünf Jahren in Deutschland bzw. nach drei Jahren im Falle von "besonderen Integrationsleistungen" Anspruch auf die Staatsbürgerschaft haben, statt wie bisher nach acht oder sechs Jahren. Die Regierung argumentiert, der Plan werde die Integration von Zuwanderern fördern und helfen, qualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen.