"Im Jahr 2022 lagen mehr als sieben von zehn Altersrenten der Sozialversicherung unter dem nationalen Mindestlohn", so Pordata in einem Beitrag auf X.

In diesem Jahr beträgt der monatliche Mindestwert für die Alters- und Invaliditätsrenten der Sozialversicherung 319,49 Euro und für die Hinterbliebenenrenten 191,69 Euro.

Die Verordnung, mit der die jährliche Aktualisierung der Renten für das Jahr 2024 durchgeführt wurde, legte "Erhöhungen von 6 % für Renten mit einem Betrag von höchstens (Euro) 1.018,52", "5,65 % für Renten mit einem Betrag von mehr als (Euro) 1.018,52 und höchstens (Euro) 3.055,56" und "5 % für Renten im Wert von mehr als (Euro) 3.055,56" fest.

Renten im Wert von mehr als 6.111,12 Euro unterliegen nicht der Aktualisierung.