Dies bedeutet, dass die zweite Änderung der Gesetzesverordnung Nr. 291/2007 vom 21. August durchgeführt wird, die das System der Pflichtversicherung für die Kfz-Haftpflichtversicherung einführt, das durch die Gesetzesverordnung Nr. 153/2008 vom 6. August geändert wurde.

Am 2. Juni billigte das Parlament diese Änderung und fügte dem Artikel des Gesetzes, der die Regeln für die Ausstellung von Versicherungsnachweisen festlegt, einige Punkte hinzu, die vorsehen, dass diese Dokumente auf Antrag des Versicherungsnehmers oder gegebenenfalls des Versicherten oder in Fällen, in denen sie nachweislich nicht über angemessene elektronische Mittel für die sichere Übermittlung und den Empfang derselben verfügen, unbeschadet ihrer Ausstellung und Verfügbarkeit auf Papier ohne zusätzliche Kosten elektronisch ausgestellt und zur Verfügung gestellt werden können".

Diese Dokumente werden elektronisch ausgestellt und "ersetzen den Versicherungsschein in Papierform".

Die Geldbußen für das Fehlen einer Versicherung auf der Windschutzscheibe können zwischen 250 und 1.250 Euro liegen.