Am 28. April legte die Staatssekretärin für Fischerei, Teresa Coelho, in einem Erlass die Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Sardinenfang fest und wies darauf hin, dass die Generaldirektion für natürliche Ressourcen, Sicherheit und Seeverkehr (DGRM) die Tageshöchstmengen ändern kann.

Nach der Sitzung des Überwachungsausschusses, die am Montag stattfand, beschloss die DGRM, neue Höchstmengen für die Entladung und den Verkauf von Sardinen festzulegen, darunter eine Höchstmenge von "765 kg (34 Körbe) Sardinen der Größe T4, unabhängig von anderen Größenklassen".

Das DGRM-Diplom legt fest, dass für Schiffe mit einer Länge über alles von neun Metern oder weniger die Grenze bei 2.250 kg (100 Körbe) liegt.

Für Schiffe mit einer Länge von mehr als neun Metern und weniger als 16 Metern liegt die Grenze bei 3.938 kg (175 Körbe).

Für Schiffe mit einer Gesamtlänge von mehr als 16 Metern wurde die Schwelle auf 5.652 kg (250 Körbe) festgelegt.

Die DGRM-Anordnung tritt am Montag um 00:00 Uhr in Kraft.

Die Sardinenfischerei wird am 2. Mai wieder aufgenommen.