Können sie das tun?

Ja, nach geltendem Recht ist der Zugang zu Beherbergungsbetrieben unabhängig von Wochentag und Uhrzeit davon abhängig, dass die Kunden beim Check-in eine digitale EU-COVID-Bescheinigung oder einen Test mit negativem Ergebnis vorlegen. Entscheidet sich der Verbraucher für einen Test, so kann er zwischen verschiedenen Testmöglichkeiten wählen. Es besteht die Möglichkeit, einen Labor-Nukleinsäure-Amplifikationstest (TAAN) innerhalb von 72 Stunden vor der Vorlage bei der Abfertigung durchzuführen; einen Antigen-Schnelltest (TRAg), der innerhalb von 48 Stunden vor der Vorlage von einer zertifizierten Stelle überprüft wird; Antigen-Schnelltest (TRAg) in Form eines Selbsttests innerhalb von 24 Stunden vor der Vorführung in Anwesenheit einer medizinischen oder pharmazeutischen Fachkraft, die die Durchführung und das jeweilige Ergebnis bescheinigt; Antigen-Schnelltest (TRAg) in Form eines Selbsttests zum Zeitpunkt der Vorführung an der Tür der Einrichtung unter Aufsicht der dafür zuständigen Personen.

Ich habe eine Reservierung für September in einer örtlichen Unterkunft, befürchte aber nun einen aktiven Ausbruch am Reiseziel. Aus diesem Grund möchte ich meine Reservierung für die Unterkunft vor Ort stornieren. Kann ich das tun, ohne eine Strafe zu zahlen?

Stornierungen von Unterkünften durch den Verbraucher, die mit der Befürchtung begründet werden, Covid-19 zu bekommen, unterliegen den Regeln, die in den Stornierungsrichtlinien der Unterkünfte vereinbart wurden.

ob eine Strafe erhoben wird oder nicht. Wenn Sie die Reservierung über eine elektronische Plattform vorgenommen haben, lesen Sie bitte auch die besonderen Bedingungen dieser Plattform, da die Reservierungsbedingungen ausschließlich über diese neuen Vertragsmechanismen verwaltet werden können. Vergessen Sie nicht, dass Sie das digitale Zertifikat vorlegen oder nachweisen müssen, dass Sie einen Test zum Nachweis einer SARS-CoV2-Infektion absolviert haben.

Ich hatte eine Unterkunft für Anfang September reserviert, und angesichts dieses ganzen Covid-Ausbruchs, der durch diese neue Variante noch verschlimmert wurde, rief mich der Eigentümer an und sagte, er wolle die Reservierung aus Angst vor einer neuen Pandemiewelle verschieben. Er hat ein Datum vorgeschlagen, das mir nicht gefällt, und deshalb möchte ich den gezahlten Betrag zurückerstattet bekommen. Kann ich eine Rückerstattung beantragen?

Die Parteien müssen sich an die Bedingungen der Stornierungsbedingungen der Unterkunft halten. Wenn die Stornierung durch den Eigentümer nicht vorgesehen ist, hat der Verbraucher das Recht, die Rückerstattung des gezahlten Betrags zu verlangen.
Weitere Informationen zur vollständigen Version des Sommerreiseführers finden Sie unter: https://issuu.com/decoassociacao/docs/turism_and_leisure_guide_-_2021_version-vf

Tel: 289 863 103
Email: deco.algarve@deco.pt
Es ist auch möglich, Skype-Termine zu vereinbaren.


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Author

Paula Martins is a fully qualified journalist, who finds writing a means of self-expression. She studied Journalism and Communication at University of Coimbra and recently Law in the Algarve. Press card: 8252

Paula Martins