Das Finanzamt hat in den sozialen Medien Links zu einer Informationsbroschüre über die NIF-Nummern für ausländische Staatsbürger veröffentlicht, wer sie haben kann und wie man sie erhält.

Die Steuerbehörde erinnert daran, dass "die Registrierung als Steuerzahler für alle Bürger, ob Staatsangehörige oder Ausländer, ansässig oder nicht ansässig, obligatorisch ist, die nach dem Gesetz steuerlichen Verpflichtungen nachkommen oder ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt wahrnehmen wollen".

Der AT erklärt auch, dass "die Registrierung als Steuerzahler den Erhalt einer Steueridentifikationsnummer (NIF) voraussetzt und eine wesentliche Voraussetzung für viele Handlungen des täglichen Lebens ist, nicht nur steuerlicher Art, sondern auch im Zusammenhang mit Beschäftigung, Verträgen, der Eröffnung von Bankkonten und der Sozialversicherung".

Es sei daran erinnert, dass der Antrag auf Erteilung einer NIF entweder elektronisch über das Finanzportal(e-Branch) oder persönlich in einer Finanças (nach Terminvereinbarung) oder einem Citizen's Shop gestellt werden kann.