In einer Antwort an Lusa sagte eine offizielle Quelle aus dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MAAC), dass "noch in diesem Monat eine neue Verordnung mit den detaillierten Änderung veröffentlicht wird".

Gemäß der Verordnung 294/2018 ist die Zulassung neuer Taxis auf Fahrzeuge mit einem Höchstalter von 10 Jahren beschränkt, eine obligatorische Bedingung für alle Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2024, wobei die Übergangsregelung für alle Taxis, die an die Altersgrenze angepasst werden könnten, "bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft sein würde".

"Angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sich aus der Pandemie [Covid-19], der weltweiten Energiekrise und den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine ergaben und die einerseits dem Taxisektor wenig Kapazität ließen, die notwendigen Investitionen für die Erneuerung der Flotte zu tätigen, und andererseits zu Unterbrechungen in den Lieferketten führten, die Probleme bei der Reaktion der Branche auf die Lieferung von Waren verursachten, machten die Verbände des Taxisektors auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die sie bei der Erneuerung der Flotten hatten", so das Ministerium.

Um den Argumenten des Sektors Rechnung zu tragen und eine Unterbrechung des öffentlichen Taxidienstes zu vermeiden, werden wir in absoluter Ausnahmesituation die Übergangsfrist für die Einhaltung der zuvor festgelegten Altersgrenze um weitere zwei Jahre bis Dezember 2025 verlängern", heißt es in der Mitteilung weiter.

Am 1. November trat die neue gesetzliche Regelung für die Beförderung von Fahrgästen mit Taxis in Kraft, die für das gesamte Staatsgebiet gilt, die Funktion des öffentlichen Dienstes bekräftigt und das aktualisierte Konzept der Eignung als eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit wieder einführt.